Verkehrsverstöße werden nicht geahndet Knöllchen nach Opportunität
Limperich · Gegen die Fahrtrichtung darf in Einbahnstraßen nicht geparkt werden. Wer das trotzdem tut, den erwarten in Bonn nur selten Konsequenzen.
Wer verkehrt herum in einer Einbahnstraße parkt, der oder die ist entweder auch falsch gefahren oder hat – warum auch immer – verkehrswidrig gewendet. Jedenfalls erfüllt er den Tatbestand mit der Ordnungsnummer 112076. „Sie parkten in der Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung“ steht auf dem Knöllchen. Fällig ist ein Bußgeld von 15 Euro. So steht es in der Straßenverkehrsordnung und im Bußgeldkatalog.
Die Stadt Bonn fühlt sich an die bundeseinheitliche Regelung nicht gebunden. Diese Erfahrung machte zumindest GA-Leser Andreas Laakmann. 19 entsprechende Parkverstöße in der Straße Am Brünnchen in Limperich hat er allein seit dem 27. Dezember über die Internetseite der Stadt Bonn gemeldet. Dort wird zu diesem Zweck eigens ein Formular bereitgestellt.
Passiert ist nach Laakmanns Anzeigen nichts. „Es werden Verwarnungen ausgestellt, wenn es nach sachgerechter Ermessensausübung und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit geboten erscheint“, erklärt dazu Lea Hoffmann aus dem Presseamt. Es gelte das „Opportunitätsprinzip“. Dieses besagt (Paragraph 47 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten), dass bei einer Ordnungswidrigkeit kein Bußgeld verhängt werden muss. Sie kann nach eigenem Ermessen entscheiden.
Die Frage ist, wie gefährlich das Ausparken wird
Opportun erscheint ein Bußgeld den Bonner Ordnungshütern nur dann, „wenn durch das Ausparken eine erhebliche Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer droht“, berichtet Hoffmann. In Nebenstraßen und Wohngebieten sei diese Gefährdung dagegen als gering anzusehen, sodass hier im Ermessen von Verwarnungen abgesehen werden könne.
Tatsächlich ist die offizielle Sichtweise wohl nur die halbe Wahrheit. In einer E-Mail an den Anzeigeerstatter Laakmann, die dem GA vorliegt, teilt der zuständige Teamleiter der Bürgerdienste unmissverständlich mit, Falschparker in Einbahnstraßen würden in Bonn nur auf Hauptverkehrsstraßen belangt: „Bei einem linksangefahrenen Parkverstoß wird von der Bonner Verkehrsüberwachung lediglich auf Hauptverkehrsstraßen verwarnt, wo ein Gefahrenpotenzial vorliegt.“ Mit anderen Worten: In allen anderen Einbahnstraßen kann man in Bonn unbehelligt verkehrt herum parken, weil der Bußgeldkatalog nicht angewendet wird.
Andreas Laakmann ist über das Verhalten der Stadtverwaltung erzürnt. Er sieht darin mindestens Arbeitsverweigerung, wenn nicht gar ein Verhalten analog zur Strafvereitelung im Amt. „Als Bürger fühle ich mich verschaukelt. Warum wird überhaupt eine Privatanzeige angeboten, wenn die Verwaltung solchen Hinweisen dann einfach nicht nachgeht“, fragt er sich. Dabei möchte er keineswegs als Unruhestifter missverstanden werden. Vor einiger Zeit sei er beim Ausfahren aus seiner Ausfahrt mit dem Rad von einem in falscher Richtung fahrenden Lieferwagen touchiert worden. „Das hat mich sensibilisiert“, sagt er. Zudem seien es wiederholt dieselben Verkehrsteilnehmer, die sich an Verkehrsregeln nicht hielten.
Bei der Bonner Polizei sieht man das Vorgehen der Stadt aus anderer Warte kritisch. Zwar handele es sich um einen Parkverstoß, erklärt Pressesprecher Michael Beyer. Andererseits sei eine Verkehrsüberwachung durch Privatpersonen „grundsätzlich nicht zulässig“. Auf einer solchen Grundlage dürften gar keine Bußgeldbescheide erlassen werden. Zudem könne eine Weitergabe von Fotos an die Stadt selbst einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz darstellen.