Stadt Bonn bat zur Kasse Nur Kläger erhalten Geld am Heckelsbergplatz

Beuel · Das Oberverwaltungsgericht in Münster muss sich mit dem Heckelsbergplatz in Beuel beschäftigen. Es geht dabei um Anliegerbeiträge. Falls die Kläger erneut Recht bekommen, müssen sie nicht zahlen.

 Der Heckelsbergplatz ist teils öffentlich, teils privat. Für die Erschließung des privaten Teils verlangt die Stadt Erschließungsbeiträge.

Der Heckelsbergplatz ist teils öffentlich, teils privat. Für die Erschließung des privaten Teils verlangt die Stadt Erschließungsbeiträge.

Foto: Benjamin Westhoff

Das Verwaltungsgericht Köln hat neun Klägern aus Beuel Recht gegeben, dass die Erhebung von Erschließungsbeiträgen seitens der Stadt Bonn für den Ausbau des Heckelsbergplatzes 2017 rechtswidrig war ( der GA berichtete). Doch damit ist das Verfahren noch nicht zu Ende und rechtskräftig – die Stadt hat angekündigt, vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in Berufung zu gehen. Das Rechtsamt der Verwaltung habe diesem Schritt schon zugestimmt, so das Presseamt.

„Das Oberverwaltungsgericht überprüft nun das Urteil des Verwaltungsgerichtes – das Verfahren befindet sich somit in der zweiten Instanz“, sagte Pierre Becker-Rosenfelder, Sprecher des Kölner Verwaltungsgerichtes. Sollte das OVG das Urteil der Kölner Kollegen bestätigen, könnte die Stadt theoretisch in die dritte Instanz gehen. Dann müsste das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Erschließungsbeiträge entscheiden.

„Wir warten nun erst einmal ab. Wir sind froh, dass wir vor Gericht gewonnen haben, und sind uns auch sicher, dass uns auch andere Gerichte Recht geben werden“, sagte Mario Quadt, der in Vertretung seines Vaters Werner Quadt am Dienstag an der Verhandlung teilgenommen hatte. Schon da sei deutlich geworden, dass die Stadt in Berufung gehen werde. Quadt hat dafür allerdings kein Verständnis, da so weiteres städtisches Geld für ein Verfahren ausgegeben werde, dessen Ausgang nach Quadts Auffassung klar sei.

Urteil muss noch rechtskräftig werden

Sobald das Urteil rechtskräftig ist, muss die Stadt den neun Klägern ihre bezahlten Beträge sowie Anwalts-, und Gerichtskosten erstatten, so Becker-Rosenfelder zum GA. „Andernfalls können die Kläger die Stadt Bonn verklagen.“ Im Falle der Quadts geht es alleine bei den Erschließungsbeiträgen um einen hohen fünfstelligen Betrag.

„Unter den neun Klägern sind nur diejenigen, die auch sehr hohe Beträge zahlen mussten. Diejenigen mit den kleineren Beträgen haben den Rechtsstreit gemieden“, so Mario Quadt. Sie haben nun das Nachsehen, denn einen Anspruch auf Rückzahlung der Beträge haben nur diejenigen, die auch geklagt haben, teilt das Verwaltungsgericht Köln mit.

Eine Rückzahlung an die anderen 68 Anlieger obliege dann der Stadt. Das Gericht habe damit nichts zu tun, meinte Becker-Rosenfelder. „Ob das allerdings überhaupt möglich ist, ist auch von der Abgabeordnung der Stadt abhängig.“ Bei den Rückzahlungen der Bonner Kitagebühren 2016, die alle Eltern damals erhielten, sei es ein anderer juristischer Fall gewesen. „Da wurde eine ganze Satzung für nichtig erklärt, daher erhielten auch alle Betroffenen eine entsprechende Rückzahlung“, so der Sprecher.

Anlieger sollten sich am Ausbau beteiligen

2017 erhielten 77 Anlieger des Heckelsbergplatzes Post von der Verwaltung, dass sie sich an dem Ausbau des Platzes beteiligen sollten. Die Forderungen reichten von knapp 300 bis zu mehreren Zehntausend Euro. „Spätestens im Jahr 1986 hatten zuletzt Bauarbeiten an dem betroffenen Straßenteil stattgefunden. Sein baulicher Zustand ist seitdem unverändert“, so das Verwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung.

„Erschließungsbeiträge konnten unter anderem deshalb nicht zeitnah erhoben werden, weil die Ecke einer Garage auf einem Anliegergrundstück in den Gehweg hineinragt und nach dem ursprünglichen Gestaltungskonzept von 1978 eigentlich hätte abgebrochen werden müssen“, heißt es weiter. Zum Abriss kam es aber nicht.

„Es hat zur Begründung ausgeführt, nach neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung sei eine Beitragserhebung aus Gründen der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit nach mehr als 30 Jahren seit Entstehen der Vorteilslage ausgeschlossen“, so das Verwaltungsgericht. Denn die Anlieger hätten nach Abschluss der Bauarbeiten 1986 „nicht ohne Kenntnis der Verwaltungsvorgänge und rechtliche Erwägungen erkennen können, dass der Ausbauzustand von der Beklagten nicht als endgültig angesehen worden sei“.

Offen ist am Verwaltungsgericht noch die Verhandlung von Klagen einiger Anwohner einer Stichstraße am Heckelsbergplatz – von diesen wurden seitens der Stadt Vorauszahlungen gefordert. Ebenfalls noch vor dem Verwaltungsgericht anhängig: Eine Entscheidung über die Zahlung von Erschließungsbeiträgen am Kettelerplatz in Dransdorf. Auch dort sollen die Anwohner nach mehr als 30 Jahren zahlen.

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