Ärger in der Berghovener Straße Anwohner reichen Petition gegen Neubau in Oberkassel ein

Oberkassel · In Oberkassel gibt es derzeit einen Streit um einen geplanten Neubau. Anwohner in der Berghovener Straße fordern ein Einlenken der Baufirma. Eine Klage liegt beim Verwaltungsgericht.

 An der Berghovener Straße soll ein neues Mehrparteienhaus entstehen.

An der Berghovener Straße soll ein neues Mehrparteienhaus entstehen.

Foto: Niklas Schröder

Ein neues Mehrparteienhaus mit Garage ruft Anwohner in Oberkassel auf den Plan. Nachdem es vor Kurzem bei Aushebungen der Baugrube in der Berghovener Straße 75 zu Erdrutschen und Absackungen in den Nachbargrundstücken gekommen war, fürchten sie um ihre Häuser (der GA berichtete).

Die Consus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh, die als Bauherrin fungiert, hat mehrere tonnenschwere Aussteifungsrohre auf dem Baugrundstück installiert. Der Investor begründete den Schritt als „normale Maßnahme“. Dass es in der Hanglage wegen „schwierigen Bodenverhältnissen“ zu Komplikationen kommen kann, sei im Vorfeld absehbar gewesen, sagt André Haese.

Anwohner zweifeln, ob sich das neue Gebäude gut einfügt

Gemeinsam mit anderen Anwohnern hatte der Architekt bereits im Vorfeld, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, das Bauordnungsamt über „die Unverhältnismäßigkeit des Bauvorhabens“ informiert. Haese, dessen Haus unmittelbar von den Bauarbeiten betroffen ist, verweist auf die Rechtslage. „Da das Wohngebiet über keinen Bebauungsplan verfügt, ist hier das Baurecht nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches anzuwenden.“ Darin heißt sinngemäß: „Ein Bauvorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.“

Die Anwohner bezweifeln, dass sich das neue Wohngebäude in die Umgebung einfügen wird. „Die umgebende Bebauung ist, bis auf eine Mehrfamilienhausanlage aus den 90er Jahren, welche auch von der Verwaltung als Ausreißer angesehen wird, ausschließlich durch Ein- und Zweifamilienhäuser mit großem Freiflächenanteil geprägt“, begründet das Haese. Diese im Bestand „zurückhaltende Bebauung“ sei der Nähe zum angrenzenden Naturschutzgebiet, der starken Hanglage sowie der ungünstigen Verkehrsinfrastruktur mit schmaler Einbahnstraße und wenigen öffentlichen Parkplätzen geschuldet.

58 Anwohner hatten Petition eingereicht

Während des Genehmigungsverfahrens hatten daher 58 Anwohner der umliegenden Gebäude eine Petition bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Sie fordern „eine angemessene Bebauung“, die Straßen-, Park- und Gebäudeverhältnisse berücksichtigt. Das Bauordnungsamt soll der Bezirksregierung daraufhin mehrfach Bericht erstattet haben. Im Ergebnis wurde das Gebäude in seiner Tiefe um 100 Zentimeter und in seiner Breite um 50 Zentimeter reduziert. Laut Haese soll der genehmigte Bau eine Grundfläche von 324 Quadratmeter und vier Stockwerken aufweisen. „Das Stadtplanungsamt hält in seinen Stellungnahmen die optische Viergeschossigkeit für übersetzt und eine Grundfläche von maximal 250 Quadratmeter für angemessen“, so der Architekt. „Weshalb das Bauordnungsamt die Bedenken des Stadtplanungsamtes ignoriert und eine Baugenehmigung für ein völlig überdimensioniertes Bauvorhaben erteilt hat, bedarf zwingend einer Klärung“, fordert Haese.

Auf GA-Nachfrage bestätigt die Stadtverwaltung, dass das Grundstück nicht im Bereich eines Bebauungsplanes liegt. „Daher muss sich das Bauvorhaben gemäß Paragraf 34 Baugesetzbuch in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Dies wurde für das Bauvorhaben nach umfangreicher Abstimmung mit den zuständigen Fachdienststellen vom Bauordnungsamt, als dem für die Erteilung der Baugenehmigung zuständigen Amt, bejaht, und die Genehmigung wurde erteilt“, erläutert die Stadtverwaltung.

Ein Nachbar hat gegen die Genehmigung vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Die Bezirksregierung wartet vor einer Entscheidung zunächst auf den Ausgang des Klageverfahrens gegen die Baugenehmigung ab. „Kleinere Bauvorhaben“, die im selben Wohngebiet geplant waren, seien hingegen in jüngster Vergangenheit nicht genehmigt worden, betonen die Anwohner. In zwei Fällen begründet die Stadtverwaltung die Entscheidung damit, dass die Bauvorhaben teilweise im Außenbereich gemäß Paragraf 35 Baugesetzbuch lagen.

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