PüMa: Noch ein Kind verletzt sich im Dreamland

Der Unfall in dem Laufgeschäft "Hollywood Dreamland" am Dienstagabend war nicht der einzige folgenschwere Zwischenfall auf Pützchens Markt. Wie am Freitag bekannt wurde, gab es bereits drei Tage zuvor einen Unfall, bei dem sich ein Siebenjähriger schwere Verletzungen an der Hand zuzog.

PüMa: Noch ein Kind verletzt sich im Dreamland
Foto: Dietmar Oehlke

Beuel. Der Unfall in dem Laufgeschäft "Hollywood Dreamland" am Dienstagabend war nicht der einzige folgenschwere Zwischenfall auf Pützchens Markt. Wie am Freitag bekannt wurde, gab es bereits drei Tage zuvor einen Unfall, bei dem sich ein Siebenjähriger schwere Verletzungen an der Hand zuzog. Auch der Junge geriet offenbar mit der Hand unter eine drehende Scheibe und brach sich einen Finger.

Allerdings kam der Vorfall, der sich am Samstagabend gegen 20 Uhr ereignet haben soll, nicht in den Dokumentationen der Hilfskräfte vor Ort vor, weil die Mutter mit dem Jungen direkt in ein Krankenhaus gefahren war. "Uns war davon nichts bekannt", sagte ein Sprecher der Berufsfeuerwehr Bonn dem General-Anzeiger.

Wie der GA berichtet, war ein achtjähriges Mädchen am Dienstag gegen 20.30 Uhr auf der rotierenden Platte gestürzt und mit den Fingern unter die sich drehende Scheibe geraten. Dabei wurden mehrere Fingerkuppen abgerissen. Als die Mutter zur Marktschule ging, wurde das Mädchen sofort notärztlich versorgt.

"Elf unserer Beamten sind sofort zu dem Laufgeschäft geeilt und haben es stillgelegt", so Frank Kreft von der Pressestelle der Bonner Polizei. Gemeinsam mit den Mitarbeitern des Laufgeschäfts hätten die Beamte die Scheibe abgebaut und die Fingerkuppen sichergestellt, die danach in einem Bonner Krankenhaus wieder angenäht werden konnten. Die Polizisten stuften den Vorfall als Unfall ein. "Ein entsprechender Bericht ist bereits an die Staatsanwaltschaft gegangen", so Kreft.

Er bestätigte auf Anfrage, dass die Mutter des siebenjährigen Jungen, der sich am Samstag auf dem Fahrgeschäft den Finger brach, am Freitag Strafanzeige gegen Unbekannt wegen fahrlässiger Körperverletzung erstattet habe. Der Betreiber des Laufgeschäfts, der mittlerweile zum Cannstatter Volksfest weitergezogen ist, konnte am Freitag zu einer Stellungnahme nicht erreicht werden. "Die Stuttgarter Kollegen wurden informiert, eine Sonderprüfung des TÜV angeregt", sagte Marktleiter Günter Dick.

Elke Palm vom städtischen Presseamt bestätigte am Freitag, dass die Mutter des Siebenjährigen erst am Dienstagnachmittag auf den Vorfall vom Samstag hingewiesen habe. Das Marktamt habe dies ans Bauordnungsamt weitergeleitet. Die Kollegen hätten, so wie auch die Polizei, die Vorfälle als Unfälle deklariert. Im Vorfeld werde lediglich kontrolliert, ob die Betreiber ihre Bücher ordnungsgemäß führen und alle Geschäfte TÜV-abgenommen wurden.

Es handele sich eher um eine "Gebrauchsabnahme", bei der unter anderem auch Fundamente und Schaltanlagen geprüft würden. Die Stadt habe laut Palm nach dem Unfall am Dienstagabend sofort reagiert, die Scheibe stillgelegt und mit Gummimatten abgedeckt.

Die Prüfung von Fahr- und Laufgeschäften auf Defekte oder Konstruktionsfehler hin ist Sache des TÜV. Jährlich werden die Geräte und Konstruktionen auf Schäden und Verschleiß hin untersucht. Nach jedem Aufbau überprüfen dann die örtlichen Bauämter, ob ein Fahrgeschäft nach den TÜV-Vorschriften aufgebaut wurde.

Der TÜV Süd in München ist mit eigenen, zertifizierten Prüflaboren für die Prüfung sogenannter Fliegender Bauten benannt. "Vom Kinderkarussell bis zu Anlagen mit kompliziertesten Fahrbewegungen, Achterbahnen mit und ohne Loopings, Riesenräder, Zelte, Aussichtstürme, Monorails, Wasserrutschbahnen und vieles mehr" werde auf Herz und Nieren untersucht, heißt es beim TÜV-Süd.

Nach GA-Informationen war der Junge schon vor dem Unfall auf dem Laufgeschäft - ohne dass etwas passiert ist. Am Samstag sei er im Laufgeschäft, das für Kinder ab sieben Jahren frei gegeben ist, von einer elfjährigen Cousine begleitet worden.

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