Bauprojekt wird zum Millionengrab Prozessauftakt zum Rhein-Palais am Bonner Bogen

Beuel · Der Rechtsstreit um Altlasten auf dem Rhein-Palais am Bonner Bogen wird die Stadt Bonn mutmaßlich mehrere Millionen Euro kosten. Am Mittwoch beginnt der Prozess.

 Seit 2013 laufen die Bauarbeiten für das Rhein-Palais am Bonner Bogen. Wenn alles glatt läuft, sind sie 2022 beendet.

Seit 2013 laufen die Bauarbeiten für das Rhein-Palais am Bonner Bogen. Wenn alles glatt läuft, sind sie 2022 beendet.

Foto: Benjamin Westhoff

Mit Spannung blicken Politik, Verwaltung und Bürgerschaft auf einen Gerichtsprozess, der für die Bundesstadt schlimmstenfalls mit einem Millionen-Debakel enden könnte. Es geht um die Klage des Kölner Investors Ewald Hohr gegen die Stadt Bonn und gegen die Landesgesellschaft NRW.Urban, die den Verkauf des mit Altlasten behafteten Grundstücks am Bonner Bogen treuhänderisch für die Stadt Bonn abgewickelt hat.

 Der Bauherr des Rhein-Palais am Bonner Bogen fordert von der Stadt Bonn und der NRW.Urban die Erstattung von Entsorgungskosten und Gründungsmehrkosten, die auf dem 33 000 Quadratmeter großen Areal in Ramersdorf durch Altlasten in der sogenannten „Großen Grube“ entstanden sind. Der vorläufige Streitwert liegt bei 9,5 Millionen Euro. Am Mittwoch, 6. November, ist Prozessauftakt am Landgericht Bonn. Die Sitzung beginnt um 10.30 Uhr. Beim ersten Sitzungstag handelt es sich um einen Erörterungstermin, bei dem beide Parteien ihre Standpunkte erklären werden. Wann ein Urteil gesprochen wird, ist derzeit noch nicht abzusehen.

Allerdings stellt der Streit um die Frage, wer die Entsorgungskosten zu zahlen hat, nur die Spitze eines ungewöhnlichen Finanzskandals dar. Nach Recherchen des GA droht der Stadt Bonn ein Minus von mehr als 18 Millionen Euro.

Schon jetzt ein Defizit von 2,504 Millionen Euro

Und so setzt sich die Summe zusammen: Der ausgehandelte Grundstückspreis für das Gelände an der Joseph-Schumpeter-Allee gegenüber dem Kameha Grand Hotel betrug 13,214 Millionen Euro. Die Stadt Bonn hat aber nur 8,401 Millionen Euro erhalten, weil der Bauherr laut Kaufvertrag die Kosten für den Mehraufwand für die Sanierung der Altlastendeponie und die Kosten für die bodendenkmalpflegerischen Untersuchungen abziehen durfte. Für den ersten Bauabschnitt waren das zusammen rund 4,8 Millionen Euro. Zieht man jetzt 10,905 Millionen Euro ab, die die Stadt für das Areal in die Entwicklungsmaßnahme Bundesviertel bezahlen musste, steht unter dem Strich schon jetzt ein Defizit von 2,504 Millionen Euro.

Unberücksichtigt bei dieser Rechnung sind die noch offenen Forderungen von Ewald Hohr für die Bauabschnitte zwei und drei. Aktuell hat er die Stadt Bonn auf eine Entschädigung von 7,7 Millionen Euro plus 20 Prozent Kostenerhöhungszuschlag für die Entsorgung der Altlasten im Bauabschnitt 2 verklagt. Nach Hohrs Berechnungen würden für Bauabschnitt 3 nochmals 6,3 Millionen Euro anfallen. Diese Beträge müssen – abhängig vom Gerichtsurteil – zum Defizit von 2,504 Millionen Euro hinzugerechnet werden.

Stadt hätte den Kaufvertrag nicht unterschreiben dürfen

Die Stadt Bonn hat bereits im Frühsommer bestätigt, dass sowohl die NRW.Urban als Treuhänder der Entwicklungsmaßnahme „Bundesviertel“ als auch die Stadt als Verkäufer der Grundstücke aufgetreten sind. Und warum wird das Land nicht an den Rückzahlungskosten beteiligt? Es hat ja schließlich Geld von der Stadt Bonn für die Grundstücke erhalten. Dazu hieß es im Juni laut Presseamt: „Selbstverständlich wird die Stadt mit den Fördergebern die entstandene Situation erörtern.“

Die Klage und die Klageerwiderung liegen der Redaktion schriftlich vor. Beide Schriftstücke umfassen zusammen rund 60 Seiten. Ein Rechtsanwalt hat auf Bitte des GA beide Schriftstücke gelesen und bewertet. Nach seiner Einschätzung hätte die Stadt den Kaufvertrag nicht unterschreiben dürfen, weil sie darin jegliche Verantwortung für die Übernahme der Entsorgungskosten für die Altlasten übernommen habe. Das sei wie ein Blankoscheck für den Bauherren. Nach Einschätzung des Rechtsanwalts wird die Stadt Bonn mit hoher Wahrscheinlichkeit den Rechtsstreit verlieren: Entweder müsse sie laut Notarvertrag die tatsächlichen Kosten für die Altlastenentsorgung bezahlen oder die geschätzten Entsorgungskosten des Gutachters der Klägerseite.

Baukosten stiegen von 125 auf 228 Millionen Euro

„Bisher ist für die Erstellung des zweiten und dritten Bauabschnitts eine Verzögerung von circa drei bis vier Jahren entstanden, weil über die Auslegung des Kaufvertrages und die Erstattung der Kosten keine Einigkeit erzielt werden konnte“, sagte Ewald Hohr im Gespräch mit dem GA. Der Kölner Bauherr will sich allerdings nicht zu den Inhalten der Klage äußern. Das gilt ebenso für die Stadt Bonn. Vom städtischen Presseamt war nur so viel zu erfahren, dass für den dritten Bauabschnitt noch kein Bauantrag vorliegt.

„Für eine Genehmigung des dritten Bauabschnittes ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Damit die Stadt das eingeleitete Bebauungsplanverfahren fortführen kann, muss der Vorhabenträger noch verschiedene Unterlagen nachreichen. Die Stadt hat den Vorhabenträger zuletzt Anfang Oktober schriftlich an die nachzureichenden Unterlagen erinnert“, erklärte Andrea Schulte vom Presseamt auf Nachfrage.

Die Gesamtfertigstellung des Bauvorhabens ist laut Hohr für 2022 vorgesehen, „wenn keine weiteren Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit der Stadt Bonn entstehen beziehungsweise die jetzigen Schwierigkeiten, gegebenenfalls im Gerichtsverfahren, ausgeräumt werden können.“ 2010 hat Hohr das Areal erworben. 2013 begannen die Bauarbeiten für die insgesamt 22 Büro- und Geschäftsgebäude. Die Baukosten sind laut Hohr von ursprünglich 125 auf 228 Millionen Euro gestiegen. „Das liegt vor allem an der besseren Ausstattung“, sagte Hohr dem GA.

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