Sitzung der Bezirksvertretung Rheindamm erhält keine separaten Rad- und Fußgängerspuren
Schwarzrheindorf/Vilich-Rheindorf · Um eine Entzerrung der Verkehrssituation auf dem Rheindamm zu erzielen, haben Bonner in einem Bürgerantrag gefordert, zwei separate Spuren einzurichten: eine für Fußgänger, eine für Radfahrer. Dieser Antrag wurde jedoch in der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung abgelehnt, wofür es verschiedene Argumente gab.
Besonders an sonnigen Wochenendtagen herrscht reger Verkehr auf dem Rheindamm in Schwarzrheindorf und Vilich-Rheindorf. Sowohl Radfahrer als auch Fußgänger nutzen den gut vier Meter breiten Weg gemeinsam. Dazu kommen immer mehr Pedelecfahrer. Anfang des Jahres kam es deshalb zu einem Bürgerantrag auf Trennung der Radfahrer- und Fußgängerspuren, auch, weil nach Aussage der Antragsteller, viele Fußgänger von rasant fahrenden Rad- und Pedelecfahrern besser geschützt werden müssten.
Dieser Antrag wurde am Mittwochabend jetzt von der Bezirksvertretung auf Vorlage der Verwaltung abgelehnt: Mit dem Argument, dass der asphaltierte Weg mit vier Meter Breite für eine Aufteilung in zwei Spuren – inklusive Gegenspuren – zu schmal sei. Demnach sei eine Neuausweisung eines Zweirichtungsradweges und eines getrennten Gehweges nach den aktuell geltenden Richtlinien erst ab einer Mindestbreite von fünf Metern möglich. Auch, wenn der Rheindamm an einigen Stellen bis zu 4,50 Meter Breite messe, beispielsweise auf gut einem Kilometer Länge zwischen den Straßen An der Wolfsburg und der Gensemer Straße, werde es deshalb nicht zu einer Unterteilung kommen.
Anders sieht es auf der Kennedy-Brücke aus. Mit rund 4,10 Meter Breite gibt es hier eine Trennung zwischen Fußgänger- und Radweg. Da diese Aufteilung jedoch über zehn Jahre alt sei, „genieße“ sie Bestandsschutz, so die Verwaltung.
Karl-Heinz Everding (CDU) hält den Bürgerantrag dennoch für begründet, eben weil die Situation auf dem Damm besonders am Wochenende „wuselig“ sei. Er kommt jedoch zum Fazit: „Eine Trennung würde ein noch größeres Chaos verursachen.“ Da die Einhaltung der verschiedenen Parteien fraglich sei.
Nicht immer Entspannung bei Spurtrennung
Im Rathaus schließt man sich diesem Urteil an, erklärte Christina Welt vom Mobilitätsmanagement und Nahmobilität/Radverkehr. Aus Erfahrungen wisse man, dass auch bei fünf Meter Breite und damit bei 2,50 Meter pro Spur nicht zwangsläufig eine Entspannung bei einer Spurtrennung messbar sei. Lediglich eine bauliche Trennung, wie beispielsweise momentan in der Rheinaue an einigen Stellen vorhand, könne dem gerecht werden.
Eine Verbreiterung des Weges sei jedoch aktuell nicht in Planung, auch weil es sich bei dem Damm um ein Instrument des Hochwasserschutzes handle, das an Standards gebunden sei. Stattdessen plane man, Hinweise für ein wechselseitiges Aufeinander-Rücksichtnehmen, anzubringen: als Illustration mit Schriftzug auf dem Asphalt an den betreffenden Stellen.