Kommentar Richterspruch mit Weitsicht

Dass das Verwaltungsgericht Köln die Baugenehmigung für das Wohn- und Geschäftshaus in der Siegfried-Leopold-Straße für rechtswidrig erklärt, war zu erwarten. Zu viele Ungereimtheiten hatten sich in den vergangenen Monaten aneinandergereiht. Fragen über Fragen, plausible Antworten gab es selten.

Die Stadt muss sich den Vorwurf gefallen lassen, von Anfang an nicht auf die Einwände der Nachbarn gehört und das Baugenehmigungsverfahren unbeirrt durchgeboxt zu haben. Bester Beweis dafür: Selbst die Politiker hatten am Ende der Diskussion Bauchschmerzen wegen des Neubaus, stimmten ihm aber dennoch zu.

Das Gerichtsurteil ist nur ein Teilerfolg für die Nachbarschaft. Der Richterspruch ermöglicht dem Investor, durch qualifizierte und nachvollziehbare Lärmgutachten einen zweiten Anlauf für eine Baugenehmigung zu starten. Folglich müssen die Nachbarn und deren Rechtsbeistand auf der Hut sein und von Anfang an im Rahmen der öffentlichen Beteiligung ihre Interessen und gesetzlich verbrieften Ansprüche geltend machen.

Eins ist wohl jedem klar: Die alten Häuser sind abgerissen, und eine riesige Baulücke klafft in der Beueler City. Dort muss jetzt ein neues Gebäude hin. Vielleicht haben alle Beteiligten aus dem missglückten ersten Anlauf gelernt. Der Bauherr ist gut beraten, wenn er sich mit Nachbarn, Politik und Verwaltung an einen Tisch setzt und einen Neubau errichtet, der in Beuel auf Akzeptanz stößt.

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