Ruhigere Zeiten für Anwohner Deutsche Bahn beendet Nachtbaustelle an S13-Strecke in Vilich

Beuel · Die Anwohner der Gartentraße und der Gerhardstraße dürfen sich vorerst auf ruhigere Zeiten freuen: Mit dem Abschluss der Großbaustelle in der Nacht zu Dienstag ist laut Deutscher Bahn die letzte Nachtschicht in diesem Jahr an der S13-Strecke in Vilich zu Ende gegangen.

 Die „Stopfmaschine“ soll den Oberbau der Gleise mit Schienen, Schwellen und Schotter in eine genaue, stabile Lage bringen.

Die „Stopfmaschine“ soll den Oberbau der Gleise mit Schienen, Schwellen und Schotter in eine genaue, stabile Lage bringen.

Foto: Benjamin Westhoff

Vier Tage lang haben Bauarbeiter auf der S13-Baustelle in Vilich rund um die Uhr gearbeitet, weshalb dieser rechtsrheinische Streckenabschnitt der Deutschen Bahn (DB) für den Verkehr gesperrt war. Am Dienstagmorgen endeten die Bauarbeiten und die Zügen rollten wieder zwischen Köln und Koblenz. Nach Auskunft einer Bahnsprecherin können sich die Trassenanlieger jetzt wieder auf etwas entspanntere Zeiten einrichten. Bis zum Jahreswechsel seien keine sogenannten Sperrzeiten mit außergewöhnlichen Belastungen für die Bürger vorgesehen.

Welche Art von Bauarbeiten hat die DB an diesen vier Tagen durchgeführt?

In Vilich wurde der Streckabschnitt vom Bahnübergang Gartenstraße bis zur Gerhardstraße neu „gestopft“. Die „Stopfarbeiten“ dienen dazu, den Oberbau der Gleise mit Schienen, Schwellen und Schotter für einen reibungslosen Zugverkehr in eine stabile, genaue Lage zubringen. Diese Art von Feinjustierung ist für eine reibungslose und störungsfreie Fahrt auf den Gleisen erforderlich. Außerdem hat die DB an diesen tagen eine Bitte von Anwohnern erledigt.

Worum handelte es sich dabei?

Bei der Bürgerversammlung am 1. Oktober im Beueler Rathaus hatten Anwohner den DB-Vertretern ein störendes Geräusch gemeldet, das in diesem Abschnitt auftritt, wenn ein Zug passiert. S13-Projektleiter Jens Sülwold sagte damals eine umgehende Prüfung zu. Die ergab, dass das störende Geräusch durch einen sogenannten Schienenstoß, also eine Verbindungstelle der Schienen, entstanden ist. Erste Schleif- und Stopfarbeiten hierzu haben direkt im Nachgang der Veranstaltung stattgefunden. Im zweiten Schritt folgt jetzt die maschinelle Nachbearbeitung in der jetzigen Sperrpause, um das Störgeräusch komplett zu beseitigen. Nach Aussage der DB soll es nun zu dieser Belästigung der Anlieger nicht mehr kommen.

Anwohner kritisiert Verwendung von Schallschutzgeräten

Auch zu einem weiteren Kritikpunkt eines Anliegers nahm die DB jetzt Stellung. Ein Anwohner der Gerhardstraße hatte im Anschluss an die Bürgerversammlung auf die Verwunderung der DB reagiert, wonach bislang nur 640 von 1760 Trassenanliegern von dem Angebot des passiven Schallschutzes in den Wohnhäusern Gebrauch gemacht haben. Der Bürger wirft der DB vor, Schallschutzgeräte zu verbauen, die bereits bei dem Bau des neuen Berliner Flughafens (BER) durchgefallen seien. Dazu gäbe es ein entsprechende Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Weiterhin soll der vom Bahnlärm Betroffene alle Kosten für den Betrieb des Gerätes (Filter, Strom, Wartung, Reparatur) tragen.

Dazu erklärte jetzt eine Bahnsprecherin: „Das Gericht hat in seinem Urteil nicht festgestellt, dass ein bestimmter Schalldämmlüfter nicht zur Verwendung geeignet ist. Vielmehr hat das Gericht in seinem Urteil bemängelt, dass im Rahmen der sachverständigen schalltechnischen Objektuntersuchungen beim Vorhaben BER, die zum Einbau von Schalldämmlüftern führte, die ausreichende Abluftführung nicht mitbetrachtet wurde.“  Anders als im beschriebenen Klagefall werde im Rahmen der schalltechnischen Objektuntersuchungen für die Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen an der S 13 auch das Erfordernis lüftungstechnischer Maßnahmen geprüft und gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen ergriffen. Diese Untersuchung führe die DB durch und trage deren Kosten. „Die Kosten für die Unterhaltung und den Betrieb sowie für eine eventuelle Ersatzbeschaffung der eingebauten passiven Schallschutzmaßnahmen sind dabei leider nicht erstattungsfähig. Das sieht das Bundesimmissionsschutz Gesetz so vor“, erklärte die Bahnsprecherin dem GA.

Die DB hofft nach wie vor, dass möglichst viele Anwohner ihren Anspruch auf Schallschutz wahrnehmen und sie weiterhin dabei unterstützen kann, Verbesserungen für die Anwohner zu erwirken. Bei Fragen der Betroffenen steht die DB nach eigenen Angaben jederzeit zur Verfügung. Kontakt: s13@deutschebahn.com

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort