Fischen in trüben Zeiten So läuft die Anglerprüfung in Corona-Zeiten
Beuel · 123 Angelfreunde sind zur Prüfung ins Beueler Rathaus gekommen. Das Hobby erzeugt besonders in der Corona-Pandemie großes Interesse.
Großer Andrang an einem Samstag im Beueler Rathaus. Der Grund: 123 Prüflinge wollen ihre Fischereiprüfung ablegen, um den Angelschein zu bekommen. Der ist wiederum Voraussetzung, um sich einen Fischereierlaubnisschein abzuholen. Mit beiden Scheinen in der Tasche steht dem Vergnügen nichts mehr im Wege. „Sicherlich hängt die große Teilnehmerzahl auch mit der Pandemie zusammen“, mutmaßt Helmut Beines vom Bürgeramt Bonn, der die Prüfung in Beuel zusammen mit Vertretern des Fischereiverbandes organisiert hat. „Die Menschen überlegen sich derzeit, wie sie ihre Freizeit sinnvoll und für sie schön gestalten können.“ Denn beim Angeln kann man in der Regel alleine seinem Hobby nachgehen.
Und wie der Fischereiverband Nordrhein-Westfalen informiert bleibt das Hobby weiterhin erlaubt: „Die Angelfischerei als individuelle Freizeitbeschäftigung ist in Nordrhein-Westfalen unter Beachtung der Vorgaben der Coronaschutzverordnung an allen Gewässern grundsätzlich weiter möglich“, heißt es auf dessen Internetseite mit Bezug auf die Landesverordnung.
Jürgen Altheim ist von der ganz schnellen Truppe, denn er hat als Erster die komplette Prüfung geschafft. „Ich mache die Prüfung, um beim Angeln Ruhe für den normalen Alltag zu bekommen. Das ist einfach Entspannung für mich.“ Lange stand es auf der Kippe, ob diese Prüfung überhaupt stattfinden könne. „Im Rathaus Beuel haben wir aber ausreichend Platz, um nach geltenden coronabedingten Vorschriften die Prüfung abzunehmen“, sagt Beines. Die Prüfung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die schnellsten benötigen dafür keine zehn Minuten.
Martin Bensing ist als Kind schon viel angeln gegangen. „Jetzt will ich mir mehr Zeit nehmen, um mit dem nötigen Wissen als Freizeitbeschäftigung fischen zu können.“ Sein primäres Ziel ist es, am Rhein und an Flüssen zu angeln. „Aber wenn es die Möglichkeit gibt auch gerne auf der See.“
Insgesamt 60 Fragen zu allgemeiner und spezieller Fischkunde, Fragen zur Gewässer-, Natur-, Geräte- und Gesetzeskunde, müssen im theoretischen Teil beantwortet werden. „Der Prozentsatz derer, die die Prüfung nicht bestehen, ist äußerst gering“, berichtet Beines. Denn die Prüflinge bereiten sich zwar selber, aber sehr gewissenhaft auf die Prüfung vor.
Aus Köln war Nils Brecht angereist, weil er in Köln keinen Platz zu der Prüfung mehr bekommen hatte. Auch er hat schon als Kind geangelt. Jetzt würde er gerne mit Lizenz am Rhein oder an Baggerseen seinem Hobby nachgehen, vielleicht auch als Mitglied eines Angelsportvereins.
In der sich anschließenden praktischen Prüfung geht es darum, Fische auf Bildern zu erkennen, Angeln für unterschiedlichste Zwecke zu benennen und sie auch zusammenzubauen. Wie man einen Fisch ausnimmt und am besten auf den Teller bringt, gehört nicht zum Ausbildungsprogramm. „In NRW gibt es ein Landesfischereigesetz und eine Fischerprüfungsordnung“, erklärt Beinen. Jeder Angler habe das Recht, Fische zu angeln, zu töten und zu essen.
Um nach dem Ablegen dieser Prüfung fischen zu dürfen, ist es notwendig, bei der zuständigen Fischereibehörde einen Angelschein zu beantragen, der bis zu fünf Jahren gültig sein kann. „Darüber hinaus braucht man für das Gewässer, in dem man angeln gehen möchte, eine Fischereierlaubnis“, klärt Beinen auf. Jede Kommune hat Fischereiaufseher, die die Berechtigungen überprüften.