OVG Münster beendet Rechtsstreit Stadt Bonn berechnet die Gebühren neu

OBERKASSEL · Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat nach Mitteilung der Stadtverwaltung abschließend über den jahrelangen Rechtsstreit über die Abrechnung der Erschließungsbeiträge in der Straße "An der Post" in Oberkassel entschieden.

Demnach muss die Stadt Bonn die Anliegerbeiträge neu berechnen. Anlieger und Stadt haben sich in mehreren Gerichtsverfahren am Verwaltungsgericht (VG) Köln und am OVG Münster darum gestritten, ob das Gelände der ehemaligen Carl-Schurz- Schule durch die Straße "An der Post" erschlossen wird oder nicht.

Die Stadt vertrat die Auffassung, dass das Areal nicht von der Straße erschlossen wird und errechnete auf dieser Grundlage die Beiträge für die Anlieger. Gegen die Bescheide wurden Klagen eingereicht. Das VG Köln teilte die Auffassung der Kläger. Daraufhin berechnete die Stadt die Beiträge neu. Gegen diese Abrechnung klagte dann ein anderer Anwohner.

Diese Klage wurde vom VG Köln zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung hat der Beitragspflichtige Berufung beim OVG eingelegt. Das OVG urteilte jetzt: Das Gelände wird durch die Straße sehr wohl erschlossen. Die Stadt wird die Erschließungsbeiträge nun erneut berechnen.

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