Rechtsstreit Siegfried-Leopold-Straße Stadt soll mit Entscheidung warten

Beuel · Der Rechtsstreit um das geplante Wohn- und Geschäftshaus in der Siegfried-Leopold-Straße bereitet den Grünen Sorgen. "Wir haben viele Fragen zu dem umstrittenen Bauvorhaben. Wir befürchten außerdem, das auf die Stadt ein teures Regressverfahren zukommen könnte, wenn im weiteren Verfahren Fehler von der Verwaltung gemacht werden", sagte Hartwig Lohmeyer, planungspolitischer Sprecher der Ratsfraktion.

 Seit drei Monaten ruhen die Arbeiten auf der Baustelle. Die Nachbarschaft sorgt sich wegen Art und Umfang des Neubauprojekts.

Seit drei Monaten ruhen die Arbeiten auf der Baustelle. Die Nachbarschaft sorgt sich wegen Art und Umfang des Neubauprojekts.

Foto: Holger Willcke

Antworten erhofft er sich im Unterausschuss Bauplanung, der Mittwoch tagt. Die Grünen haben kurzfristig einen Dringlichkeitsantrag gestellt, um herauszufinden, wie die Bauverwaltung jetzt vorgehen will. Die Fraktion fragt sich zum Beispiel, in welchem rechtlichen Verhältnis der neuerliche Bauantrag des Investors zum laufenden Streitverfahren am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster steht. "Macht es überhaupt Sinn, zum jetzigen Zeitpunkt über einen neuen Bauantrag zu entscheiden, obwohl der Richterspruch sowohl zum Eil- als auch zum Hauptverfahren noch ausstehen?", fragt sich Lohmeyer.

Siegbert Gatawis, stellvertretender Pressesprecher des OVG Münster, äußerte sich gestern auf Anfrage zu diesem Sachverhalt. Der 7. Senat habe die Inhalte des zweiten Bauantrags samt der neuerlichen Gutachten und entsprechender Stellungnahmen von Seiten der Kläger und Beklagten angefordert, um sie in das aktuelle Verfahren einfließen zu lassen. "Deshalb wird das OVG auch frühestens am 1. August mit der Beratung für das Eilverfahren beginnen", sagte Gatawis dem General-Anzeiger. Über die Zulassung der Berufung im Hauptverfahren werde das OVG zeitnah entscheiden.

Die Grünen wollen zudem wissen, ob es von der Stadt geschickt war, den TÜV als neutralen Gutachter zur Bewertung der neuen Lärm- und Verkehrsgutachten einzuschalten, obwohl der Investor, die Immobilien Concept Grundbesitz GmbH und Co. KG mit Sitz in Beuel, bereits zu einem früheren Zeitpunkt den TÜV um eine Bewertung zur Durchlüftung der Tiefgarage aufgefordert hatte.

Des Weiteren wollen die Grünen in Erfahrung bringen, warum die Stadt bei einem "so massiven Bauprojekt" nicht von Anfang an ein sogenanntes Nachbarschaftseinverständnis eingeholt hat. "Wir sehen es als äußerst kritisch an, eine Tiefgarageneinfahrt direkt neben ein Wohnhaus bauen zu wollen, ohne dass der betroffene Nachbar seine Einwilligung dazu gegeben hat", erklärte Hartwig Lohmeyer dem GA.

Die Grünen wollen die Verwaltung im Unterausschusses Bauplanung davon überzeugen, wenn möglich keine Entscheidung über den neuerlichen Bauantrag des Investors zu treffen, bis das OVG Münster sowohl im Eil- als auch im Hauptverfahren über den Rechtsstreit entschieden hat.

Sollte das aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, dann soll die Verwaltung zumindest mit der Entscheidung solange warten, bis der Leiter des Bauordnungsamt, Willi Dormagen, und Baudezernent Werner Wingenfeld aus dem Urlaub zurück sind. "Wir werden den Dringlichkeitsantrag und die Fragen noch mit unserem Koalitionspartner CDU abstimmen", sagte Lohmeyer.

Der Unterausschuss Bauplanung tagt am Mittwoch, 31. Juli, ab 15.30 Uhr im Sitzungssaal II des Stadthauses.

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