Kultimbiss in Beuel Neuer Standort für den „Freundlichen Imbiss“ ungeeignet
Beuel · Der „Freundliche Imbiss“ wird wohl nicht 100 Meter weiter ziehen. Der Standort ist laut Stadtverwaltung wohl nicht geeignet. Zuvor hatte sich ein Anwohner beschwert. Gibt es eine weitere Alternative?
Die Verwaltung der Stadt Bonn ist weiterhin bemüht, einen neuen Standort für den Gastrobetrieb „Freundlicher Imbiss“ zu finden. Die Stadt suche „weiterhin intensiv nach Standortalternativen außerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen und bezieht bei der Suche auch leerstehende Ladenlokale ein“. Das geht aus einer Mitteilungsvorlage für die Bezirksvertretung (BV) Beuel hervor. Das Thema stand auf der Tagesordnung der Sitzung am Mittwochabend.
Wie berichtet, muss der markante rote Container an der Hermannstraße 94 aufgrund einer dort geplanten Bebauung weichen. Und das laut einer Kündigung bis zum Jahresende. Seit 1996 betreibt Mohammed Parvez Syed den Imbiss. Für den Augenblick habe sich seine Lage etwas entschärft, vermutlich muss Syed seinen Betrieb nicht bis zum 31. Dezember schließen und dann abbauen. „Es gibt noch keine Baugenehmigung für diesen Standort. Deshalb gehe ich davon aus, dass ich noch etwas bleiben kann“, sagte Syed gegenüber dem GA.
Anwohner äußert Bedenken bezüglich des neuen Standortes
Einen ersten Vorschlag für einen neuen Standort hatte die Stadt in der Oktobersitzung der BV Beuel ins Spiel gebracht. Demnach hat die Verwaltung geprüft, ob sich ein öffentliches Grundstück im Bereich Hermannstraße, Ecke Bergstraße für den Betrieb des Imbisses eignet – nur etwa 100 Meter vom jetzigen Standort entfernt. Nach dem GA-Bericht hatte ein Anwohner Bedenken geäußert. Dieser hatte etwa die Frage aufgeworfen, ob die Fläche für eine öffentliche Toilette erschlossen werden muss – und damit womöglich Kosten für die Allgemeinheit entstehen.
Zwischenzeitlich sieht offenbar auch die Verwaltung den vorgeschlagenen Standort als nicht geeignet an. Wie aus der Mitteilungsvorlage hervorgeht, hätten sich zwar keine Bedenken bezüglich einer Sondernutzung des Bereichs nach Paragraf 18 des Straßen- und Wegegesetzes NRW ergeben. Allerdings liege die Fläche im Bebauungsplan mit der Nummer 7922-24 angrenzend an eine Parkanlage. Die Prüfung hinsichtlich des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts habe ergeben, dass ein Gewerbebetrieb in der öffentlichen Verkehrsfläche grundsätzlich nicht zulässig sei „und stadtgestalterisch im Bereich des Bergweges/Feldstraße vor der Grünfläche nicht vertretbar ist“.
Es gibt bereits eine weitere Alternative
Unterdessen hat ein Architekt, der Syed unterstützt, aber seinen Namen nicht öffentlich nennen möchte, der Verwaltung einen weiteren Vorschlag unterbreitet. So habe laut der Mitteilungsvorlage der Eigentümer einer privaten Fläche am Bergweg, auf der gegenüberliegenden Seite des bisher diskutierten Platzes am Park, einen Pachtvertrag in Aussicht gestellt. Allerdings geht die Verwaltung davon aus, dass auch diese Fläche nicht genehmigt werden kann.