Dorfentwicklung Heidebergen Streit um den alten Bebauungsplan

HEIDEBERGEN · Der Konflikt ist wie immer programmiert: Die Stadt will in Holzlar einen bisherigen Bebauungsplan aufheben und den Bau neuer Häuser genehmigen, doch einige Nachbarn lehnen diese Änderung laut Stadt ab.

 Der ehemalige Pferdestall dient heute nicht mehr zur Unterbringung von Pferden.

Der ehemalige Pferdestall dient heute nicht mehr zur Unterbringung von Pferden.

Foto: Holger Willcke

Wie aus der Begründung für die geplante Änderung hervorgeht, die vom Unterausschuss Bauplanung positiv gesehen wurde, stammt der Bebauungsplan für die fragliche 8,4 Hektar große Fläche in Holzlar zwischen Siebengebirgsstraße, der Stadtgrenze zum Rhein-Sieg-Kreis, der Gemarkungsgrenze Hangelar und einer Verlängerung der Stichstraße Siebengebirgsstraße aus dem Jahr 1977 und ist laut Verwaltung in "den Festsetzungen aus heutiger Sicht als überholt anzusehen".

Dass aber selbst bei Grundstücksgrößen von weit über 1000 Quadratmetern lediglich eine Straßenrandbebauung mit Einzel- und Doppelhäusern zulässig ist, hält die Verwaltung mit "einer unter städtebaulichen Gesichtspunkten durchaus zu begrüßenden Nachverdichtung nicht vereinbar".

Vor allem deshalb nicht, da auf einzelnen Grundstücken bereits eine Bebauung in zweiter Reihe vorhanden sei. Vor allem aber, so die Verwaltung, stehe diese Beschränkung des bisherigen Bebauungsplans "dem im Bonner Raum nach wie vor überproportional hohen Wohnraumbedarf entgegen".

Die Stadt hat an der Stelle allerdings auch ein Problem: Sie erteilte dem Eigentümer eines Grundstücks an der Heidebergenstraße eine Baugenehmigung für die Erneuerung eines Dachstuhls und die Änderung der Außenwände des vorhandenen Stallgebäudes zur Unterbringung von Pferden, und diese Genehmigung wurde vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster wieder aufgehoben.

Begründung des OVG: Die Genehmigung verstößt gegen die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans, da innerhalb der Flächen für die Landwirtschaft keine überbaubaren Grundstückflächen ausgewiesen sind.

Außerdem verletze die beantragte Nutzung das Gebot der Rücksichtnahme, da die immissionsschutzrechtlichen Belange der direkten Nachbarn nicht hinreichend berücksichtigt worden seien. Allerdings: Der Eigentümer hat den Umbau bereits durchgeführt und nutzt das Gebäude heute nicht mehr als Pferdestall (siehe Foto). Folglich müsste das Gebäude abgerissen werden, was sicherlich Schadensersatzforderungen gegenüber der Stadt nach sich ziehen würde.

Das Dilemma ist offensichtlich: Die im Bebauungsplan festgesetzte landwirtschaftliche Nutzung ist wegen der von ihr ausgehenden regelmäßigen Immissionen nun genauso unzulässig wie es die vorhandenen, inzwischen zum Wohnen genutzten Gebäude wegen der planungsrechtlichen Festsetzung "Fläche für die Landwirtschaft" sind.

Deshalb überlegt die Verwaltung, die rückwärtigen Grundstückbereiche zur Bebauung freizugeben. Die von der Stadt angeschriebenen betroffenen Eigentümer hätten die vorgeschlagene Änderung des Planungsrechts begrüßt, die Nachbarn das hingegen vehement abgelehnt. Dabei ist die Verwaltung sicher: Da die Bebauung auf dieser Fläche weitgehend abgeschlossen sei und nur noch wenige Grundstücke vorhanden seien, seien bei einer Änderung des Bebauungsplans "keine städtebaulichen Fehlentwicklungen zu erwarten".

Der für Holzlar zuständige Stadtverordnete Georg Fenninger (CDU) hat sich ein Bild gemacht und vertritt nun folgende Meinung: "Der alte Bebauungsplan sollte aufgehoben und die Baulücken durch Neubauten maßvoll zugebaut werden. Die Bedenken der Nachbarn gegen den umgebauten ehemaligen Pferdestall kann ich nicht nachvollziehen. Das heutige Wohngebäude kann eigentlich niemanden stören."

Bürgerversammlung:
Der Bürgerverein Heidebergen lädt für Montag, 8. Oktober, die Hauseigentümer der Heidebergenstraße und der Stichstraße Siebengebirgsstraße zu einem Informationsgespräch ein. Ein Vertreter der Stadt ist angefragt. Treff: 20 Uhr, Gaststätte Holzlarer Hof, Christ- König-Straße 1.

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