Schöne Bescherung zu Weihnachten Streit um Garten in Geislar geht in die nächste Runde

Geislar · Der Streit um den Garten des Ehepaars Klampfl in Geislar geht in die nächste Runde. Erst forderte die Stadt Bonn das Ehepaar auf, ihren Garten zum 31. Januar zu räumen. Nun fiel dem Bauordnungsamt auf, dass sich zunächst die Bezirksvertretung mit dem Fall befassen muss.

 Claudia und Wolfgang Klampfl haben auf Anweisung der Stadt mit dem Gartenrückbau begonnen, beenden ihren Protest aber nicht.

Claudia und Wolfgang Klampfl haben auf Anweisung der Stadt mit dem Gartenrückbau begonnen, beenden ihren Protest aber nicht.

Foto: Benjamin Westhoff

Ein halbes Jahr lang hatte das Ehepaar Klampfl nichts mehr von der Stadt Bonn gehört. Mit jeder weiteren Woche wuchs die Hoffnung, dass das Bauordnungsamt den Streit um die Gartenaufbauten zu den Akten gelegt hat. Am 3. Dezember platzten alle Träume: Im Briefkasten lag ein Schreiben der Stadt mit der Aufforderung zur Räumung der Gartenfläche bis zum 31. Januar.

Dem nicht genug: Nachdem die Klampfls wegen der Feiertage sofort mit dem Abriss der Aufbauten und der Fällung von Büschen und Hecken begonnen hatte, flatterte kurz vor Weihnachten ein zweiter Brief der Stadt ins Haus. Grund: Dem Bauordnungsamt war zwischenzeitlich aufgefallen, dass das durch einen Bürgerantrag der Klampfls ausgelöste behördliche Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die Bezirksvertretung Beuel wird sich nun in der nächsten Sitzung am Mittwoch, 29. Januar, erneut mit dem Streit zwischen Stadt und Familie beschäftigen. Da der Ausgang der politischen Diskussion nicht vorhersehbar ist, hat die Stadt die Frist vorsichtshalber bis zum 29. Februar verlängert.

Claudia Klampfl sagte dem GA: „Der erste Brief hat uns sehr traurig gemacht. Aber wir haben die Entscheidung geschluckt und mit der Arbeit im Garten begonnen. Der zweite Brief hat uns jedoch richtig wütend gemacht, weil wir nun schon mit dem Abriss begonnen haben. Denn jetzt haben wir wieder einen Funken Hoffnung.“

Die Auseinandersetzung mit der Stadt Bonn um die Rechtmäßigkeit der Gartenanlagen in Geislar dauert nun schon mehr als zehn Monate an. Der Streit dreht sich um die Frage, durften die Eheleute Wolfgang und Claudia Klampfl in ihrem Garten an der Straßeneinmündung Auf der Rötschen/L 16 Aufbauten errichten oder nicht?

Das Bauordnungsamt stört sich vor allen an dem „überzähligen“ Holzlager, einem Container mit Reitsportutensilien und einer einem Plumpsklo ähnelnden WC-Anlage. Die Stadt beruft sich bei ihrer Entscheidung darauf, dass zwei der vier Flurstücke im Landschaftsschutzgebiet Siegmündung liegen.

Dagegen haben Claudia und Wolfgang Klampfl Widerspruch eingelegt, haben vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt, haben den Petitionsausschuss des Düsseldorfer Landtags eingeschaltet und haben einen Bürgerantrag an den Beueler Bezirksbürgermeister gerichtet. Bei Stadt, Gericht und Landtag hatten sie keinen Erfolg. Deshalb ruhen ihre letzten Hoffnungen auf den politischen Mandatsträgern.

Aber auch die sind eher skeptisch.  SPD-Fraktionsvorsitzender Dieter Schaper, von Beruf Rechtsanwalt, sagte dem GA: „Juristisch ist die Lage eindeutig, menschlich kann ich den Ärger verstehen.“ Schaper machte deutlich, dass die Politik keinesfalls die Gesetzeslage ignorieren werde. Wenn überhaupt, könne vielleicht ein Kompromiss erreicht werden. Aber der müsse auch aus Sicht des Naturschutzes tragbar sein. Auch Bezirksbürgermeister Guido Déus sieht in der Sache nicht viel Spielraum: „Wir müssen uns an der Rechtslage orientieren und dann sehen, ob es vielleicht eine bürgerfreundlichere Lösung gibt.“

Auf Nachfrage des GA nahm das städtische Presseamt zu dem Briefwechsel des Bauordnungsamts Stellung: „Die Entscheidung des Petitionsausschusses des Landtags NRW ist bei der Stadt am 25. November eingegangen. Die entsprechende Mitteilung konnte jedoch nicht mehr rechtzeitig für die Sitzung der Bezirksvertretung Beuel am 11. Dezember vorbereitet werden. Sie ist nun für den 29. Januar vorgesehen. Bei der weiteren Bearbeitung der Angelegenheit ist dann leider versehentlich außer Acht gelassen worden, dass dadurch bislang weder der Bürgerantrag abgeschlossen noch die Politik über das weitere Vorgehen informiert war. Die Verwaltung bittet um Entschuldigung für dieses Versehen. Die Familie erhält einen Fristaufschub bis zum Monatsende Februar 2020 und wird darüber schriftlich informiert.“

An der Entscheidung selbst hält die Stadt jedoch grundsätzlich fest. Aufgrund der Rechtslage, der Entscheidung des Petitionsausschusses und vor dem Grundsatz der Gleichbehandlung bestehe keine Möglichkeit, von der verfügten Beseitigung bestimmter baulicher Anlagen abzusehen. Zumal die Stadt der Familie durch die Duldung eines Teils der Anlagen bereits entgegengekommen sei. Dazu verweist die Stadt außerdem auf die Entscheidung des Petitionsausschusses, der darin folgendes festhält: „Die Bauaufsichtsbehörde hat rechtmäßig das ordnungsbehördliche Verfahren zur teilweisen Beseitigung der vorgefundenen baulichen Anlagen durchgeführt. Im Übrigen hat die Bauaufsichtsbehörde dem Petenten im Rahmen des ihr zustehenden Ermessens bereits eine durchaus großzügige Duldung eines Teils der baulichen Anlagen wie der Einfriedung, des Tierstalls und von Teilen der Holzlagerflächen in Aussicht gestellt. Anhaltspunkte, die für eine darüber hinaus gehende Duldung oder Ausnahmegenehmigung sämtlicher vorhandener baulicher Anlagen sprechen, sind nicht erkennbar. Da die Ordnungsverfügung bestandskräftig ist, empfiehlt der Petitionsausschuss dem Petenten und seiner Ehefrau, entsprechend der Beseitigungsverfügung die dort benannten baulichen Anlagen zurückzubauen.“

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