Tödlicher Unfall in Bonn-Ramersdorf Witwer kämpft nach Unfall-Tod seiner Frau um Entschädigung

Bonn · Bei einem Verkehrsunfall in Ramersdorf ist Ilse Lux 2017 von einem Mannschaftswagen der Polizei angefahren und tödlich verletzt worden. Nun verweigert der Landespolizeidienst ihrem verwitweten Ehemann Wolfgang Lux die Entschädigung.

 Am 26. Januar 2017 hat ein Polizist einen Mannschaftswagen auf das Gelände des Polizeipräsidiums gesteuert und stieß mit der Passantin zusammen.

Am 26. Januar 2017 hat ein Polizist einen Mannschaftswagen auf das Gelände des Polizeipräsidiums gesteuert und stieß mit der Passantin zusammen.

Foto: Ulrich Felsmann

„Ich laufe zur U-Bahn“: Das waren die letzten Worte, die Wolfgang Lux am 26. Januar 2017 von seiner Ehefrau hören sollte. Wenige Minuten später war die damals 57-Jährige tot. Gegen 15 Uhr wurde Ilse Lux auf dem Gehweg am Polizeipräsidium in Ramersdorf von einem Mannschaftswagen der Polizei erfasst. Der Fahrer wollte nach links auf den Landgrabenweg abbiegen. Bei dem Zusammenstoß wurde sie so schwer am Kopf verletzt, dass sie noch an der Unfallstelle verstarb. Seitdem schmerzt ihr Verlust jeden Tag, „manchmal breche ich noch heute in Tränen aus, wenn ich abends alleine zu Hause bin und das Gedankenkarussell losgeht“, berichtet Wolfgang Lux.

Eine endgültige Aufarbeitung des traumatischen Erlebnisses aber ist schwer. Denn es sieht so aus, als würde ein Rechtsstreit mit dem Land NRW ins Haus stehen. Was Lux eigentlich vermeiden möchte. Seit drei Jahren versucht er mit seinem Anwalt Oliver Abel, eine Lösung für einen finanziellen Ausgleich für den Tod seiner Ehefrau zu finden. Vor gut einem Jahr schien sogar eine Einigung mit der Bonner Polizeibehörde greifbar. Doch das zuständige Landesamt für zentrale polizeiliche Dienste (LZPD) gab kein grünes Licht. Und so ist die Frage nach einer Schadensersatzzahlung nach wie vor ungeklärt. Das Problem: Ende des Jahres würde der Anspruch verjähren. Sollten sich beide Seiten bis dahin nicht einigen können, wird Klage eingereicht, stellt Rechtsanwalt Oliver Abel fest.

Derzeit dreht sich alles um die Frage, ob Lux eine Einmalzahlung zusteht oder nicht. Ja, in diesem konkreten Fall schon, meint sein Anwalt. Zwar seien unmittelbar nach dem Unfall rund 10.000 Euro zur Deckung der Beerdigungskosten gezahlt worden. Auch die Berufsgenossenschaft, von der Lux eine Witwerrente bezieht, holt sich das Geld aus der Landeskasse zurück. Der 64-Jährige selbst aber hat nichts erhalten.

 Wolfgang Lux schmerzt der Tod seiner Ehefrau jeden Tag.

Wolfgang Lux schmerzt der Tod seiner Ehefrau jeden Tag.

Foto: Axel Vogel/AXEL VOGEL
 Zur U-Bahn wollte Ilse Lux laufen, dann geschah der Unfall.

Zur U-Bahn wollte Ilse Lux laufen, dann geschah der Unfall.

Foto: Axel Vogel/AXEL VOGEL

Was in diesem Fall juristisch greift, ist ein sogenannter Haushaltsführungsschaden. Heißt: Dem Ehepartner entsteht ein Minus, weil der Verstorbene nicht mehr im Haushalt helfen kann. Im Fall von Ilse Lux bezifferte der Anwalt diesen auf rund 300.000 Euro, mittlerweile geht es um 120.000 Euro – weil das Land monatlich an die Berufsgenossenschaft zahlt, wurde der Betrag gedeckelt.

Damit habe man sich im Polizeipräsidium einverstanden erklärt, lediglich die Zustimmung des Landes, das mittlerweile auch eine Anwaltskanzlei eingeschaltet hat, habe gefehlt, so Abel. Und das bis heute. „Es ist der Verlust eines Menschenlebens, über den wir hier reden“, sagt Abel. Schlimm genug, dass man diesen in einen Haushaltsführungsschaden umrechnen müsse. Dass die Angelegenheit, die schon geregelt schien, nun aber seit rund eineinhalb Jahren verzögert werde, „hinterlässt einen faden Beigeschmack“.

„Das LZPD ist als Landesoberbehörde zuständig für die Zustimmung zu Vergleichen, die Kreispolizeibehörden in NRW abschließen wollen“, erklärt Sprecherin Nadine Perske. Das Polizeipräsidium Bonn habe an den Hinterbliebenen „sofort und unkompliziert alle Zahlungen geleistet, auf die erkennbar rechtliche Ansprüche bestanden“. Darüber hinaus seien weitere Ansprüche geltend gemacht worden. Weitere Zahlungen habe das LZPD nicht genehmigt, „weil die geltend gemachten Positionen wie Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld durch die bereits geleisteten und die monatlich noch andauernden Zahlungen vollumfänglich beglichen werden“, so Perske. Eine Abfindung als Einmalzahlung „kommt grundsätzlich aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht in Betracht“.

„Die Unfallfolgen sind tragisch und die Polizei ist sich ihrer besonderen Verantwortung bewusst“, stellt Polizeisprecher Robert Scholten fest. Für den neuen Polizeipräsidenten Frank Hoever sei daher der Fortgang des Verfahrens ein wichtiges Anliegen. Sollte Wolfgang Lux das Gespräch suchen, „dann wird es eines geben“. Es sei bereits Geld geflossen – „durch die Polizei Bonn und über die Rentenkasse, zulasten des Polizeihaushaltes“, so Scholten. Mit den weiter geltend gemachten Ansprüchen beschäftigten sich derzeit die Rechtsbeistände der Parteien, über die Höhe könne keine Angabe gemacht werden, da es sich um ein „laufendes Verfahren“ handelt.

Kein Vorwurf an die Landesoberbehörde

Die Abstimmung zu weiteren Zahlungen „stand unter dem Vorbehalt der Zustimmung des LZPD“. Der Prüfungsvorgang sei korrekt gewesen, man könne der Landesoberbehörde keinen Vorwurf machen. Aber: Man stehe mit ihr in Kontakt, um abzustimmen, „inwieweit rechtliche Möglichkeiten zur Leistung weiterer Zahlungen vorhanden sind“. Eine Abfindung als Einmalzahlung könne es nicht geben, sagt auch Scholten. Allerdings könnte eine Aufstockung der Witwerrente eine Möglichkeit sein, so der Sprecher.

„Wenn ich keine Einmalzahlung leisten darf, dann signalisiere ich das sofort“, sagt Abel. Der Vorgang sei „bitter und traurig“. Dennoch setzt Lux alles daran, die Angelegenheit in Ruhe zu regeln. So hat er sich mit dem 29-jährigen Polizisten getroffen, der am Steuer des Mannschaftswagens saß, ist mit ihm zum Grab seiner Ehefrau gefahren und hat sich danach lange mit ihm unterhalten. Die Enttäuschung, dass er erst aus der Zeitung erfuhr, dass der junge Mann im November 2017 zu einer Geld­strafe von 180 Tagessätzen à 70 Euro verurteilt wurde, hat er mittlerweile verwunden. Dass ihm aber nun ein Abschluss verwehrt wird, kann er nicht hinnehmen. „Wenn ich meine Frau wiederhaben könnte, könnten sie all ihr Geld behalten“, sagt Lux. Da das aber nicht möglich sei, möchte er „einen gewissen Ausgleich haben“.

Und so das Gefühl bekommen, dass sein Verlust anerkannt wird, sagt er. „Wenn das nicht geschieht, weiß ich nicht, ob ich jemals weitergehen kann.“

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