Zuständigkeit unklar Politiker sorgen sich um Fahnenmasten in Beuel

Beuel · An Feiertagen seien einige beflaggt, andere aber nicht: Politiker sorgen sich um den Zustand der Fahnenmasten in Beuel. Wer kümmert sich um die rund 500 Masten in der Stadt?

 Mehr als 500 Fahnenmasten gibt es im Stadtgebiet. Diese drei stehen vor dem Beueler Rathaus. Eine zentrale Stelle, die sich darum kümmert, gibt es bei der Stadt nicht.

Mehr als 500 Fahnenmasten gibt es im Stadtgebiet. Diese drei stehen vor dem Beueler Rathaus. Eine zentrale Stelle, die sich darum kümmert, gibt es bei der Stadt nicht.

Foto: Benjamin Westhoff

Sie gehören zum Stadtbild, fallen allerdings meist nur dann richtig auf, wenn sie beflaggt sind: Die Fahnenmasten auf Beueler Stadtgebiet. Sie stehen nun im Fokus eines Antrages der Beueler Koalition aus CDU, SPD und FDP: Die Politiker sorgen sich nicht nur um den Zustand der Masten, sondern auch darum, wer eigentlich für die Masten zuständig ist. Das sei in vielen Fällen nämlich gar nicht klar.

„Das kann man insbesondere dann sehen, wenn an einem Feiertag beispielsweise einige Masten beflaggt sind, andere aber nicht“, erklärt Bezirksbürgermeister Guido Déus (CDU). Er nennt als Beispiel die Fahnenmasten am Beueler Bahnhof. Für die würde es einen Vertrag mit der Deutschen Bahn geben. Sie seien aber in einem schlechten Zustand und nicht immer beflaggt. Déus fordert Klarheit in dieser Angelegenheit, denn die Masten seien viel mehr als nur eine Haltevorrichtung für eine Fahne. Es geht um die Außenwirkung Beuels, wie die Antragsteller schreiben.

Fahnenmasten sollen überprüft werden

„Da mit den Fahnenmasten Werbung für die Stadt und städtische Großveranstaltungen gemacht wird, sollten diese auch instand gehalten werden. Für eine Stadt dieser Größenordnung sind defekte oder nicht belegte Fahnenmasten keine positive Außenwirkung“, schreiben die Politiker.

Die Koalition regt deshalb an, alle Masten zu überprüfen, die sich im Stadtbezirk auf öffentlichen Flächen befinden oder „wo die Stadt Bonn vertraglich gebunden ist“. Gegebenenfalls sollen sie dann instand gesetzt werden. Ausgenommen davon seien die Fahnenmasten auf dem Mirecourt-Platz. Denn dort hat sich das Partnerschaftskomitee Beuel-Mirecourt vertraglich verpflichtet, sich um die Masten zu kümmern.

Außerdem wird angeregt, dass die Bezirksverwaltungsstelle Beue bei ungeregelten Zuständigkeiten für die Masten, die „organisatorische und operative“ Betreuung übernehmen könnte. Um Reparaturen bezahlen zu können, sollen etwaige Beträge aus dem sogenannten Feuerwehrtopf des jeweiligen Haushaltsjahres bestritten werden. Die Arbeiten sollen Fachfirmen übernehmen. Das Beflaggungsrecht durch das städtische Presseamt soll von den Änderungen unberührt bleiben.

Andrea Schulte vom Presseamt verweist nach einer Anfrage zu der Thematik auf die Stellungnahme der Verwaltung. Daraus ergibt sich, dass es in Bonn mehr als 500 Fahnenmasten gibt. Diese befinden sich an städtischen Gebäuden sowie auf städtischen und auch nichtstädtischen Verkehrsflächen, wie zum Beispiel am Beueler Bahnhof.

Die Verwaltung räumt gegenüber der Antragsteller ein, dass es „innerhalb der Verwaltung keine zentrale Zuständigkeit bezüglich der Verkehrssicherungspflicht und der Wartung der Masten“ gibt. Dies würde an der „bilanziellen Zuordnung“ der jeweiligen Flächen durch das Neue kommunale Finanzmanagement liegen. Dies bedeute aber nicht, dass sich seitens der Stadt nicht um die Masten gekümmert wird.

Das städtische Gebäudemanagement kümmere sich in Beuel um die Instandhaltung und Beflaggung von 163 Masten, die unmittelbar an Verwaltungs- und Schulgebäuden stehen. In anderen Fällen sei aber auch das Amt für Stadtgrün oder das Tiefbauamt verantwortlich, während die Beflaggung durch das Presseamt wahrgenommen wird. Allerdings würde es auch Sonderfälle geben, wenn es sich nicht um städtische Flächen handelt.

In ihrer Stellungnahme versichert die Verwaltung, sich nun „zeitnah“ um die Beueler Fahnenmasten zu kümmern, insbesondere um die Masten in den Bereichen Bahnhof Beuel, Rheinufer/Bahnhöfchen und Rheinufer/Fähre. Diese sollen überprüft und wenn nötig auch repariert werden.

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