Lebensmittelladen-Erpresser Beueler Unternehmer soll Drohbrief geschrieben haben

BEUEL · Die Bonner Polizei hat am Montag, 24. März, einen mutmaßlichen Erpresser festgenommen. Der Mann, der nach GA-Recherchen ein Unternehmer und Familienvater aus Beuel sein soll, habe seit Anfang März versucht, bei einem Beueler Lebensmittelgeschäft einen hohen Geldbetrag zu erpressen.

Vermutlich habe ihn eine finanzielle Notlage zu der Tat getrieben, heißt es. Dabei soll der Mann nach Angaben aus Behördenkreisen vergleichsweise dilettantisch vorgegangen sein. Er scheint auch keine kriminelle Vergangenheit zu haben.

In einem anonymen Brief, der mit ausgeschnittenen Zeitungsbuchstaben gestaltet war, soll er dem Geschäftsinhaber gedroht haben: Falls dieser nicht Folge leiste, müsse er mit Konsequenzen rechnen. Weitere Anweisungen zur Geldübergabe seien per Telefon gekommen, weshalb es mehrere Anrufe des Beuelers gegeben haben soll.

Der Ladenbetreiber hatte sich sofort nach Eingang des Briefes an die Polizei gewandt, die daraufhin intensive Ermittlungen aufnahm. Dazu, wie es den Beamten gelang, den Mann zu fassen, wollte sich der Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft, Fred Apostel, nicht äußern, um weitere Ermittlungen nicht zu gefährden. Er bestätigte lediglich, dass der Täter in Gewahrsam genommen worden sei. Wie der GA erfuhr, soll die Polizei den Mann bei einer fingierten Geldübergabe gestellt haben.

Der Unternehmer muss nun mit einer Anklage wegen des Verdachts der versuchten Erpressung rechnen. Das Strafmaß liegt bei einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe. Schon der Versuch einer Erpressung ist strafbar. In besonders schweren Fällen darf die Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr liegen. Ein besonders schwerer Fall liegt laut Paragraf 253 Strafgesetzbuch dann vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt.

Das sei nach derzeitigem Informationsstand nicht der Fall, heißt es. Gegen den mutmaßlichen Erpresser ist nach GA-Informationen kein Haftbefehl ergangen.