Bewährung für Tritt in den Bauch - Schwangere verlor Kind

Den Freispruch aus erster Instanz für eine 36-Jährige aus dem Drogenmilieu hat das Bonner Landgericht aufgehoben.

Bewährung für Tritt in den Bauch - Schwangere verlor Kind
Foto: dpa (Symbolbild)

Bonn. (jeo) Den Freispruch aus erster Instanz für eine 36-Jährige aus dem Drogenmilieu hat das Bonner Landgericht aufgehoben. Das ergab die Berufungsverhandlung. Wegen Körperverletzung wurde die Frau - unter Einbeziehung einer Geldstrafe - nun zu sieben Monaten und drei Wochen auf Bewährung verurteilt.

Laut Urteil hatte die Angeklagte einer im vierten Monat schwangeren 32-Jährigen am 24. Juli 2008 am Bonner Busbahnhof aus Eifersucht das Knie in den Bauch gerammt. Zwei Wochen später hatte die Sankt Augustinerin eine Fehlgeburt erlitten. Allerdings konnten die Berufungsrichter nach sieben Verhandlungstagen nicht sicher feststellen, dass die 36-Jährige von der Schwangerschaft der Jüngeren wusste.

Dies hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer anders gesehen und eine neunmonatige Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung und Abtreibung im besonders schweren Fall gefordert. Da die Angeklagte zur Tatzeit betrunken - gemessen hatte die Polizei 2,1 Promille - und wegen der Eifersucht enthemmt war, ging das Gericht von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit aus.

Laut Urteil hatte der Freund der Angeklagten bei der Gruppe um die Konkurrentin gestanden, als diese von der Toilette kam. Da habe die 36-Jährige "Rot gesehen". Als Bewährungsauflage muss sie 300 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Das Amtsgericht war wegen der vielen unterschiedlichen Zeugenaussagen zu dem Schluss gekommen, dass nicht mehr aufklärbar sei, was damals wirklich passiert war.

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