Nächtliche Überfälle auf Frauen- Angeklagter bestreitet Beteiligung an den Taten

BONN · Zwei brutale nächtliche Raubüberfälle auf Frauen beschäftigen derzeit das Bonner Amtsgericht. Auf der Anklagebank sitzt ein 30-Jähriger, der damals das Fluchtauto gefahren haben soll, ihm wird gemeinschaftlicher Raub vorgeworfen.

Der Vater von fünf Kindern behauptet allerdings, erst im Nachhinein mitbekommen zu haben, dass seine Mitfahrer Frauen die Handtasche geraubt hatten. Bei der ersten Tat am späten Abend des 17. August 2012 wurde eine 69-Jährige in Bad Honnef angegriffen. Ein Mann näherte sich dem Opfer, das auf dem Weg von der Straßenbahn nach Hause war, von hinten und schlug auf Kopf und Oberkörper der Frau ein. Dann soll sich der Räuber die Handtasche, in der unter anderem 150 Euro waren, geschnappt haben und zum Auto gelaufen sein. Dabei rief er laut Anklage dem Fahrer zu: "Gib Gas!"

In der Nacht zum 25. August 2012 wurde eine 54-Jährige in der Bonner City ausgeraubt. Im Zeugenstand sagte sie, sie habe gegen zwei Uhr auf einen Nachtbus gewartet, als ein junger Mann sie nach einer Zigarette gefragt habe. Dann habe er die Handtasche so brutal entrissen, dass die Henkel rissen und ihre Hände bluteten.

Ein Taxifahrer, der das beobachtete, fuhr den Tätern hinterher und sah sie in ein Auto springen, das ohne Licht davonfuhr. Er alarmierte die Polizei und gab das Kennzeichen durch. Kurz darauf stellte die Polizei die aus Rheinland-Pfalz stammenden Männer.

Der in Weißenthurm lebende Angeklagte beteuerte vor Gericht, er habe nicht gewusst, was seine Bekannten vorhatten. Die eigentlichen Räuber sollen zwei Brüder sein. Die Verfahren gegen sie wurden zum Teil vorläufig eingestellt, da sie wegen einer Vielzahl ähnlicher Straftaten in Koblenz bereits zu langer Haft verurteilt sind.

Die beiden belasten den 30-Jährige nun schwer. So sagte der 20-jährige jüngere Bruder aus, der Familienvater habe in Bonn im Auto gesagt: "Ich steig' jetzt aus und geh' die Tasche holen." Der Prozess wird mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt.

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