Landgericht BonnMitarbeiter eines Bonner Supermarktes verletzt Kollegin
Weil sie durch die wuchtig aufgestoßene Tür eines Kühlraums an der Schulter verletzt wurde, verklagte eine 63-jährige Mitarbeiterin eines Supermarktes ihren 53-jährigen Kollegen. Das Bonner Landgericht wies jedoch die Klage ab, weil eine Absicht nicht nachgewiesen werden kann.