Urteil am Bonner Landgericht Bonner wollte Verhaftung durch Feuer verhindern

Bonn · Ein 45-Jähriger wollte seiner Verhaftung gewaltsam entkommen. Als die Einsatzkräfte an der Haustür klingelten, vergoss er Benzin und zündete es an.

Eine private Plakataktion stand am Anfang: Ein 45-Jähriger hatte, seit einigen Jahren mit wahnhaften Vorstellungen unterwegs, im Herbst 2016 in Schulen, öffentlichen Gebäuden, aber auch an Ampeln oder Lichtmasten in Bonn Fotos mit Folteropfern angebracht. Die verbotene Plakatierung brachte ihm ein Bußgeld über 150 Euro ein. Weil er sich jedoch weigerte zu zahlen, sollte er - wie das Gesetz es vorsieht - ersatzweise neun Tage in Ordnungshaft.

Aber der Versuch, den ehemaligen Zeitsoldaten zu verhaften, endete am 29. Dezember 2016 mit einem Großeinsatz der Feuerwehr: Der 45-Jährige, der seine Wohnungstür in Bad Godesberg nicht öffnen wollte, hatte schließlich eine Literflasche Benzin ausgegossen, das sich unter seiner Haustür in den Flur ergoss, und angezündet. Vier Polizeibeamte und ein Mitarbeiter des Schlüsseldienstes, der mit dem Bohrer just vor der Tür kniete, entkamen der Feuerwalze nur um Haaresbreite.

Folter durch Mikrowellentechnik

Das Bonner Landgericht hat jetzt die Unterbringung des 45-Jährigen in einer psychiatrische Klinik angeordnet. Der ehemalige Zeitsoldat leidet seit 2004 an einer anhaltenden wahnhaften Störung. Unter anderem glaubt er, dass er vom Staat verfolgt und durch Mikrowellentechnik gefoltert wird. Selbst bei alltäglichen Situationen sei er bereits überfordert, hieß es im Urteil.

So reagierte der 45-Jährige auch an dem 29. Dezember in heller Panik, als die Bezirksbeamten - mit dem roten Haftbefehl in der Hand - klingelten: Mit Beschimpfungen und Beleidigungen versuchte er durch die geschlossene Tür die Polizisten zu vertreiben. Aber die spürten, dass es kritisch wurde, orderten sie Verstärkung an: Schließlich waren im Haus acht Beamte im Einsatz, als die Stichflamme bis an die Flurdecke schlug und das Mehrfamilienhaus in eine riesige rußige Rauchwolke verwandelte. Die alarmierte Feuerwehr evakuierte - teilweise mit Drehleiter - 13 Parteien, die in einem Linienbus versorgt wurden. Wegen der Gefährlichkeit der Situation war bereits ein Einsatzkommando alarmiert worden.

Brand selber gelöscht

Denn der 45-Jährige weigerte sich auch nach dem Brandanschlag, die Tür zu öffnen. Laut Urteil soll er den Brandherd mit einem 35-Liter-Kanister Wasser selbst gelöscht haben. Erst nach einer Stunde - ein Beamter der Einsatzkräfte hatte wohl die richtigen Worte gefunden - verließ er freiwillig die Wohnung. Dort wurden 15 selbstgebastelte Molotowcocktails sichergestellt.

Durch die Löschaktion, so die Bonner Richter im Urteil, sei der 45-Jährige von der versuchten Brandstiftung freiwillig zurückgetreten. Damit werden ihm jetzt nur Sachbeschädigung und versuchte gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Bestraft wird er dafür jedoch nicht: Wegen Schuldunfähigkeit war der Ex-Soldat nicht zu verurteilen. Weil er jedoch weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, schickte das Gericht ihn in eine geschlossene psychiatrische Klinik.

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