Acht Jahre Haft für Vergewaltiger Ex-Freundin war zwei Tage in seiner Gewalt

BONN · Zwei Tage und zwei Nächte hielt der 60-jährige Mann auf der Anklagebank im Oktober seine Ex-Freundin in seiner Gewalt, bedrohte sie mit dem Messer und vergewaltigte sie immer wieder.

Gestern schickte ihn die 1. Große Bonner Strafkammer wegen besonders schwerer Vergewaltigung für acht Jahre hinter Gitter. Und er kann sich glücklich schätzen, dass nicht zusätzlich Sicherungsverwahrung verhängt wurde. Denn die hatte die Staatsanwaltschaft beantragt, weil der Troisdorfer ein Wiederholungstäter ist. Bereits 2008 war er wegen Vergewaltigung zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Dieser erste Fall weist erschreckende Parallelen auf, befand das Gericht. Auch 2008 reagierte der Angeklagte mit sexueller Gewalt gegen eine Frau, die sich von ihm getrennt hatte. Und als sich im Oktober 2014 die neue Freundin von ihm trennte, fuhr er zu ihr nach Bonn und fiel über sie her.

Er hielt ihr ein Messer an die Kehle und drohte ihr, sie zu töten, wenn sie ihm nicht zu Willen sei. Wegen seiner Potenzprobleme nahm er mehrfach entsprechende Mittel ein und vergewaltigte sie immer wieder. Tags drauf zwang er sie, in seine Wohnung nach Troisdorf mitzufahren, wo ihr Martyrium bis zum nächsten Tag weiterging. Die 62-Jährige leidet noch sehr unter den Folgen und ist nach wie vor in Traumatherapie.

Den Suizidversuch des Angeklagten kurz vor Prozessbeginn wertete das Gericht als Zeichen von Scham und auch Einsicht. Und da die Gutachterin das Rückfallrisiko als "moderat" einstufte, verzichtete die Kammer auf die Sicherungsverwahrung, stellte jedoch klar: Beim nächsten Mal wird sie verhängt.

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