Nach Aussagen zu Halle-Anschlag Bonner Studentenverbindung darf sich von AfD-Politiker trennen

Bonn · Das Bonner Corps Rhenania darf sich von seinem langjährigen Mitglied Roland Ulbrich trennen. Der AfD-Politiker hatte auf Twitter mit seinen Bemerkungen zum Anschlag auf die Synagoge in Halle erneut gegen den Ehrenkodex des Corp’ verstoßen.

 Der AfD-Politiker Roland Ulbrich ging vor dem Bonner Landgericht juristisch gegen seinen Ausschluss von der Bonner Corps Rhenania vor.

Der AfD-Politiker Roland Ulbrich ging vor dem Bonner Landgericht juristisch gegen seinen Ausschluss von der Bonner Corps Rhenania vor.

Foto: dpa/Oliver Berg

„Was ist schlimmer, eine beschädigte Synagogentür oder zwei getötete Deutsche?“ Die Twitter-Mitteilung des sächsischen AfD-Landtagsabgeordneten Roland Ulbrich, mit der er sich auf den Terroranschlag auf die Synagoge in Halle im Oktober 2019 bezog, macht wohl die meisten Menschen sprachlos. Schließlich kamen die 51 Besucher in dem Gotteshaus nur dank der unüberwindbaren hölzernen Pforte mit dem Leben davon. Für die Bonner Studentenverbindung „Corps Rhenania“ stellte das Online-Statement darüber hinaus den sprichwörtlichen Tropfen dar, der das Fass zum Überlaufen bringt. Nach vier vorausgegangenen Abmahnungen wegen anderer Verstöße gegen die Werte des Corps’ warf sie ihr langjähriges Mitglied aus der Verbindung. Der Rechtsanwalt ging allerdings vor dem Bonner Landgericht juristisch gegen seinen Ausschluss vor und nun hat der Vorsitzende Richter der 7. Zivilkammer die Klage abgewiesen.

Das Attentat werde durch den Facebook-Post des Klägers dargestellt, als ob jüdische Bürger nicht auch Deutsche seien. Außerdem handele es sich bei den 51 Menschen in der Synagoge ebenfalls um Opfer, nämlich um die Opfer eines versuchten Massenmords. Der Tweet sei somit klar geeignet gewesen, das Corps, das sich nach eigenen Angaben „für demokratische Grundprinzipien und das Toleranzprinzip“ einsetzt und sich weltanschaulich neutral verhält, zu schädigen. Eine Tatsache die der Kläger auch habe erkennen müssen. Schließlich sei er den Umgang mit Worten gewohnt und wisse, wie solche Sätze ankämen. Bereits im Vorfeld habe er häufiger seine parteipolitischen Interessen mit der Corps-Mitgliedschaft in Verbindung gebracht. Nicht zuletzt habe er gewarnt sein müssen, weil es bereits mehrere Ehrengerichtsverfahren gegen ihn gegeben hatte, bei denen er zusagte, eine solche Verquickung in Zukunft zu unterlassen.

Im Rahmen eines Gütetermins im Mai hatte Ulbrich den Vorwurf, sein Tweet sei „menschenverachtend“, zurückgewiesen. Er habe erst später erfahren, dass der Attentäter Brandsätze auf die Synagoge geworfen habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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