Streit um Kita-Notbetrieb in Bonn Land NRW hält an Regelung zum Kita-Notbetrieb fest

Bonn · In den NRW-Kitas läuft weiterhin der Notbetrieb. Weiterhin dürfen alle Kinder die Kitas besuchen, deren Eltern keine Alternative zu einer Betreuung haben. Die Stadt Bonn sieht darin einen Widerspruch zum Infektionsschutzgesetz.

 Das Land Nordrhein-Westfalen hält an der Regelung zum Notbetrieb in Kitas fest. (Symbolbild)

Das Land Nordrhein-Westfalen hält an der Regelung zum Notbetrieb in Kitas fest. (Symbolbild)

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Nach wie vor läuft der Notbetrieb in den Kindertagesstätten und Tagespflegestellen in Nordrhein-Westfalen. Weil das Land NRW die in der vierten Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes zum Kita-Notbetrieb enthaltenen Regelungen weit gefasst hat, dürfen neben Vorschulkindern und Kindern mit besonderem Förderbedarf auch weiterhin alle Kinder die Kitas besuchen, deren Eltern keine Alternative zu einer Betreuung haben. Dazu reicht eine schriftliche Eigenerklärung der Erziehungsberechtigten aus. Bonns Oberbürgermeisterin Katja Dörner hatte, wie berichtet, die NRW-Auslegung des Infektionsschutzgesetzes kritisiert.

In einer Pressekonferenz vor einigen Tagen hatte sie zudem darauf hingewiesen, der Städtetag NRW sehe wie die Stadt Bonn darin „einen Widerspruch“ zum Infektionsschutzgesetz. Der Städtetag habe sich deshalb an das Bundesgesundheitsministerium gewandt, hieß es anschließend in einer Presseerklärung. Davon erfahren habe die Stadt Bonn im Rahmen einer Videokonferenz mit dem Städtetag, sagte Stadtsprecherin Monika Hörig jetzt auf GA-Nachfrage.

Städtetag erwartet einheitliche Umsetzung

Geändert hat der Einwand des Städtetags beim Bundesgesundheitsministerium bezüglich der NRW-Regelung zum Notbetrieb allerdings bis dato offensichtlich nichts. Ein Sprecher des Städtetags teilte dazu mit: „Wir haben als Städtetag NRW eine konsequente und einheitliche Umsetzung der Bundes-Notbremse durch die Landesregierung erwartet. Um ganz sicher zu gehen, dass das bei der Kinderbetreuung auch geschieht, haben wir das Bundesgesundheitsministerium angeschrieben und darum gebeten, bei den Landesgesundheitsministerien auf eine einheitliche Umsetzung der Regelungen bei der Notbetreuung in den Kindertagesstätten und der Tagespflege hinzuwirken.“ Ziel sei es auch gewesen, eine Verunsicherung von Eltern, Beschäftigten in Kitas und Kita-Trägern zu verhindern. Die Frage, ob der Städtetag mittlerweile eine Reaktion seitens des Bundesgesundheitsministerium erhalten habe, verneinte der Sprecher.

Auf GA-Anfrage beim zuständigen NRW-Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hieß es seitens der Pressestelle: „Nordrhein-Westfalen setzt die vom Bund beschlossene Notbremse um. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen gilt ab dem übernächsten Tag ein Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung.“ Welche Kinder in die Notbetreuung kommen dürften, könne jedes Bundesland selber regeln. „Kinder dürfen nicht die Verlierer der Pandemie werden“, betonte Familienminister und Vize-Ministerpräsident Joachim Stamp.

 Die Regelung, dass auch Eltern ihre Kinder in den Kita-Notbetrieb schicken dürfen, die ansonsten keine Alternative zur Betreuung haben, will Familienminister Joachim Stamp (FDP) beibehalten.

Die Regelung, dass auch Eltern ihre Kinder in den Kita-Notbetrieb schicken dürfen, die ansonsten keine Alternative zur Betreuung haben, will Familienminister Joachim Stamp (FDP) beibehalten.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Die Auslastungsquote in den Bonner Kindertagesstätten ist derzeit, wie berichtet, sehr unterschiedlich. Manche Kitas meldeten für diese Woche gerade einmal 20 Prozent Auslastung, in anderen werden bis zu 60 Prozent der Kinder betreut.

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