Vorschlag für Ratssitzung in Bonn Wahlplakate sollen kürzer hängen

Bonn · Die nächste Wahl steht vor der Tür: Im Mai wird der Landtag in Düsseldorf neu gewählt. Ab Februar dürften nach bisherigem Stand die Parteien Wahlplakate aufhängen. Die CDU in Bonn will einen späteren Start.

 Bereits Ende Juni hingen die ersten Plakate für die Bundestagswahl in Bonn. Vor künftigen Wahlen soll die Frist verkürzt werden.

Bereits Ende Juni hingen die ersten Plakate für die Bundestagswahl in Bonn. Vor künftigen Wahlen soll die Frist verkürzt werden.

Foto: Maximilian Mühlens

Nach der Wahl ist vor der Wahl: Während an einigen Stellen in Bonn noch das eine oder andere Wahlplakat – manchmal reichlich ramponiert – mit den Konterfeis von Kandidaten für die Bundestagswahl im September gesehen wurde, wappnen sich die Parteien bereits für die Landtagswahl im kommenden Mai.Während an verschiedenen Stellen in Bonn nach wie vor Wahlplakate – viele davon auch schon reichlich ramponiert – mit den Konterfeis von Kandidaten für die Bundestagswahl im September hängen, wappnen sich die Parteien bereits für die Landtagswahl im kommenden Mai.

Drei Monate vorher, also bereits ab Februar, dürfen die Kandidaten mit ihren Konterfeis auf Plakaten im öffentlichen Raum um die Stimmen der Wähler buhlen. Die CDU-Ratsfraktion hat nun vorgeschlagen, die Frist, in der die Plakate im Stadtgebiet aufgehängt werden dürfen, von drei Monaten auf sechs Wochen zu verkürzen.

In Bonn dürfen Plakate derzeit drei Monate lang hängen

„Es wird seit langem diskutiert, die Dauer der Plakatierung zu verkürzen, weil die derzeitig in Bonn gültige dreimonatige Plakatierungsdauer im Vorfeld von Wahlen von vielen Bürgerinnen und Bürgern als zu lang und störend empfunden“, begründen die Christdemokraten ihren Antrag für die voraussichtlich letzte Ratssitzung in diesem Jahr am 9. Dezember.

Weiter heißt es im Antragstext: „Eine verkürzte Plakatierungsdauer reduziert den Materialeinsatz und kommt somit auch der Umwelt zugute.“ Eine freiwillige kürzere Plakatierungsdauer einzelner Parteien wäre mit einem Wettbewerbsnachteil verbunden, weshalb nur eine einheitliche Regelung zielführend sei.

CDU in Bonn hat gute Chancen für Umsetzung ihres Vorschlag

Von der Gesetzeslage her stehen laut Verwaltung die Aussichten nicht schlecht, dass der Antrag der CDU in die Tat umgesetzt werden kann. Bei der Wahlplakatierung auf öffentlichen Verkehrsflächen handele es sich um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach den Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes. Für die Entscheidungen über Sondernutzungsanträge stehe den Erlaubnisbehörden ein Ermessen zu, das sie ausschließlich unter Berücksichtigung von Aspekten ausüben darf, die unmittelbaren Straßenbezug haben. „Dies seien vorwiegend verkehrliche und stadtgestalterische Gesichtspunkte“, erläutert die Verwaltung in ihrer Stellungnahme.

„Für die Wahlplakatierung auf öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet Bonn übt die Verwaltung das ihr zustehende Ermessen dergestalt aus, dass sie jede Wahlwerbung duldet, die von den Parteien, Wählergruppen und Initiativen unter Beachtung der Handlungsrichtlinie vorgenommen wurde“, so die Verwaltung. Bestandteil dieser Richtlinie sei bislang, dass mit der Wahlplakatierung ab drei Monate vor dem jeweiligen Wahltag begonnen werden darf. „Eine Verkürzung dieses Duldungszeitraumes wäre der Verwaltung in Ausübung ihres Ermessens möglich und wäre aus ihrer Sicht aus stadtgestalterischen Aspekten zu befürworten.“

Die Ratskoalition aus Grünen, SPD, Linken und Volt würden in der kommenden Ratssitzung einer verkürzten Plakatierungszeit durchaus zustimmen, sagte Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Tom Schmidt. Man habe sich im Übrigen bereits vor der Ratssitzung fraktionsübergreifend auf acht Wochen verständigt. „Ich kann mir vorstellen, dass wir diesen Kompromiss mittragen“, so CDU-Fraktionsgeschäftsführer Horst Gehrmann am Mittwoch.

Und was ist nach der Wahl? Wie lange dürfen die Plakate hängenbleiben? „Nach der Wahl haben die Parteien zwei Wochen Zeit, die Wahlplakate abzuhängen. Vereinzelt bekommt die Stadt Beschwerden über nicht abgehängte Plakate, das bewegt sich allerdings im niedrigen zweistelligen Bereich“, erläutert Andrea Schulte vom Presseamt. Die Stadt fordere in diesen Fällen die jeweiligen Parteien auf, die Plakate zu entfernen, was diese in der Regel zeitnah umsetzten. Nur in den seltensten Fällen müssen die Plakate durch die Stadt entfernt werden. Bußgelder habe man bislang nicht erheben müssen.