Eintrag im Deutschen Ärzteverzeichnis Bonner Ärztin fühlt sich von Lockangebot getäuscht

BONN · Für eine Bonner Ärztin steht fest: Sie wurde das Opfer von Neppern, Schleppern, Bauernfängern, als sie ein Formular unterschrieb, das ihr einen vermeintlich kostenlosen Eintrag im Deutschen Ärzteverzeichnis im Internet versprach. Doch der Eintrag war mitnichten kostenlos, und weil sie sich getäuscht fühlte und die mehr als 600 Euro jährlich nicht zahlen wollte, kam es zum Rechtsstreit.

Denn die Firma mit Sitz in Spanien und Postfach in Süddeutschland verklagte die 39-jährige Medizinerin auf Zahlung und argumentierte, dass sie kein Hehl aus der Kostenpflichtigkeit des Eintrags gemacht habe.

Tatsächlich hatte auf dem Formular, das der Ärztin per Post ins Haus flatterte, in großer Schrift gestanden: "Eintragungsantrag und Korrekturabzug, Änderungen kostenlos". Die Ärztin trug ihre Daten ein, unterschrieb und schickte es ab.

Und fiel aus allen Wolken, als sie die Rechnung für ein Jahr erhielt. Sie zahlte nicht, doch die Firma zog vor das Bonner Amtsgericht und machte geltend: Auf dem Formular, das die Ärztin unterschrieben zurückgeschickt habe, sei an anderer Stelle darauf hingewiesen worden, dass sie damit akzeptiere, drei Jahre lang monatlich 43 Euro plus Mehrwertsteuer zu zahlen.

Der Zivilrichter gab der Firma Recht und befand: Auch wenn diese Kostenpflicht samt dreijähriger Vertragsbindung in kleinerer Schrift und an anderer Stelle stand, so sei sie doch deutlich lesbar gewesen. Doch die Ärztin akzeptierte das Urteil nicht, zog in die nächste Instanz vor das Landgericht, und musste sich nun hier vom Anwalt der Firma anhören: Von einer Akademikerin könne man doch eigentlich erwarten, dass sie lesen könne.

Zutiefst verärgert stellte die Ärztin klar, dass sie dazu allerdings in der Lage sei und jeden Tag zahlreiche Unterlagen lese und unterschreibe. Aber vor allem behandele sie Menschen. Und die 5. Zivilkammer des Landgerichts holte die Firma von ihrem hohen Ross herunter.

Sie stellte fest, dass man hier sehr wohl auch an Täuschung denken könne und riet zum Vergleich: Die Ärztin zahlt einmalig 600 Euro, die Firma verzichtet auf jede weitere Zahlung, und der Fall ist erledigt. Beide Seiten willigten erst einmal ein. Sollte eine Partei ihre Meinung ändern, muss die Kammer ein Urteil fällen.

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