Bonner Anklägerin fordert Sicherungsverwahrung für vorbestraften Sexualtäter

15-Jährige hatte Todesangst

Bonn. (rik) 18 Stunden lang war die 15-Jährige aus Medinghoven den Ermittlungen zufolge in der Gewalt eines 25-jährigen vorbestrafter Sexualtäters - und hatte Todesangst, er werde sie umbringen.

Der Fall sorgt nicht nur wegen der Tat selbst für Entsetzen, sondern auch, weil das Verbrechen möglicherweise hätte verhindert werden können, wenn Polizisten mit dem Hinweis einer Zeugin und der Erkenntnis, es mit einem Sexualtäter zu tun zu haben, anders umgegangen wären. Während die Staatsanwaltschaft erst am Freitag beschloss, gegen zwei Beamte zu ermitteln, ist die Anklage gegen den mutmaßlichen Wiederholungstäter erhoben.

Wie ein Justizsprecher gestern bestätigte, wirft die Staatsanwaltschaft dem 25-Jährigen wieder einmal Freiheitsberaubung und Vergewaltigung vor und beantragt für ihn Sicherungsverwahrung. Laut Anklage sprach der Mann die 15-Jährige an der Burg Medinghoven an, gab sich als Polizist aus und verlangte ihre Papiere.

Als sie ihm ihren Schülerausweis zeigte, behauptete er, er müsse sie heimfahren. Doch sie lehnte das ab und ging weiter. Da soll er sie von hinten gepackt, ihr den Mund zugehalten, sie zum Auto geschleppt und hineingezerrt haben.

Im Auto soll der 25-Jährige der Jugendlichen Handschellen angelegt, sie geknebelt, ihr eine Maske über die Augen gezogen und sie in seine Wohnung nach Euskirchen-Flamersheim entführt haben, wo er sie für mehrere Stunden gefesselt und geknebelt liegen ließ, während er verschwand, um Zigaretten zu holen.

Als er wiederkam, verging er sich laut Anklage zwei Mal an der 15-Jährigen, legte sich dann neben ihr schlafen, bevor er sie am nächsten Tag um 16.30 Uhr nach Hause fuhr. Sie ging sofort mit ihrem Vater zur Polizei, der 25-Jährige wurde noch am selben Tag festgenommen. Seitdem sitzt er in U-Haft und erklärt: Es geschah alles freiwillig. Wie nach der ersten Tat im Jahr 2002 wurde bei ihm Kinderpornografie gefunden.

Damals hatte der Mann eine 17-jährige Internetbekannte zu sich nach Hause gelockt, auch sie gefesselt, geknebelt, vergewaltigt und so mit einem Elektroschocker bearbeitet, dass sie Brandwunden davontrug. Sie war in Todesangst mit einem Sprung aus dem Fenster in fünf Metern Höhe geflüchtet.

Der Täter war zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt worden - und untergetaucht. Zwei Jahre wurde er mit Haftbefehl gesucht, 2004 gefasst - und 2006 auf Bewährung entlassen. 2008 machte der Mann erneut Schlagzeilen, weil eine 13-Jährige bei ihm aufgegriffen wurde. Das Verfahren wurde eingestellt, als er erklärte, sie habe sich für 16 ausgegeben.

Die Staatsanwaltschaft hat ein psychiatrisches Gutachten über seine Schuldfähigkeit und Gefährlichkeit beauftragt. Der Fall beschäftigt demnächst die Jugendschutzkammer.

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