Bonner Gericht hält Mordversuch für nicht bewiesen

27-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung verurteilt

Bonner Gericht hält Mordversuch für nicht bewiesen
Foto: dpa

Bonn. Gemeinsam mit einer 47-jährigen Bekannten hatte die 28 Jahre alte Tamara F. (Name geändert) in der Nähe des Bonner Hauptbahnhofs einen Cocktail aus Heroin und Kokain konsumiert - kurz darauf entbrannte ein Streit zwischen den Frauen, und die 47-Jährige wurde mit einem Küchenmesser verletzt.

Freitag wurde die seit Jahren drogenabhängige Tamara F. wie vom Staatsanwalt beantragt vom Schwurgericht zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Nach Meinung der Richter wollte die Angeklagte die übrig gebliebenen Betäubungsmittel ihrer Bekannten haben. Sie wurde deshalb wegen versuchter räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen.

Einen versuchten Mord, wie von der Staatsanwaltschaft zunächst angenommen, hatte selbst der Ankläger nach der Beweisaufnahme nicht mehr gesehen. Laut Urteil hatte die 28-Jährige der Mitkonsumentin in der Nacht auf den 15. August plötzlich ein Küchenmesser an den Hals gehalten und zur Herausgabe des restlichen Heroins aufgefordert. Das Opfer wehrte sich jedoch.

Beim anschließenden Gerangel wurde die 47-Jährige durch einen Messerstich in die linke Gesäßhälfte verletzt. Anschließend gelang es der Geschädigten, die Klinge mit einer Hand zu fassen und abzubrechen.

Da die Angreiferin dies nicht bemerkte, stieß sie offenbar ein zweites Mal zu, ohne die 47-Jährige dadurch weiter zu verletzen. Der Version von Tamara F., sie habe das Messer in Notwehr gegriffen, da ihre Bekannte eifersüchtig auf sie gewesen sei und sie attackiert habe, schenkte das Gericht keinen Glauben.

Obwohl das Opfer der Messerattacke 24 Vorstrafen hat und laut Gutachten eine "labile, desintegrierte und milieugeschädigte Persönlichkeit" ist, glaubten die Richter der Geschädigten unter anderem, da sie detailreich und bestechend konstant ausgesagt habe.

Zudem habe die 47-jährige keine Belastungstendenz erkennen lassen und sei an einer Bestrafung der Angeklagten nicht interessiert gewesen.

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