Der Fall Jens Bleck Bonner Staatsanwaltschaft muss wieder ermitteln

Bonn · Fast drei Jahre ist es her, dass der Bad Godesberger Student Jens Bleck nach dem Besuch einer Bad Honnefer Diskothek ums Leben kam. Jetzt weist die Kölner Generalstaatsanwältin die Bonner Staatsanwaltschaft an, das Verfahren wieder aufzunehmen.

Überraschende Wende im Fall Jens Bleck: Die Kölner Generalstaatsanwaltschaft hat die Bonner Staatsanwaltschaft angewiesen, das Ermittlungsverfahren um den mysteriösen Tod des 19-Jährigen wieder aufzunehmen.

Wie berichtet, war der Bad Godesberger Student im November 2013 nach dem Besuch einer Bad Honnefer Diskothek unter mysteriösen Umständen ums Leben gekommen. Mehrfach hatte die Bonner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen der Polizei einstellen lassen, zuletzt im Januar 2016.

Daraufhin hatte der Anwalt der Familie im Februar Beschwerde bei der Bonner Behörde eingelegt. In der im März nachgereichten umfangreichen Begründung sind Versäumnisse bei den bisherigen Ermittlungen benannt, vor allem aber neue eigene Erkenntnisse aufgelistet. So hat der Anwalt in seiner Kanzlei gemeinsam mit den Eltern das gesamte Videomaterial der Überwachungskameras der Diskothek tagelang wieder und wieder gesichtet. Mehr als zehn Stunden Aufnahmezeit.

Luftbild: Wichtige Orte des Falls

"Das ist ja nicht geschnitten und logisch aneinandergereiht wie in einem Film", erläutert Torsten Bleck, der Vater von Jens. "Wenn eine Person aus dem Sichtfeld einer Kamera verschwindet, muss man zur Aufzeichnung der nächsten Kamera wechseln, um zu sehen, ob sie dort wieder erscheint."

Eine mühsame Prozedur - und für die Eltern eine Tortur jenseits der Schmerzgrenze: Schließlich ist in den Videos ihr Kind in seinen letzten drei Lebensstunden zu sehen. Der Ministerialbeamte ist nach der tagelangen Sichtung und Sortierung überzeugt: "Jetzt ist offensichtlich, was unserem Sohn zugestoßen ist." Mehr will er auf Anraten seines Anwalts nicht sagen, um juristisch verwertbaren Ermittlungen nicht vorzugreifen. "Es ist eine Schande, was uns bislang seitens der Behörden zugemutet wurde", sagte Alma Bleck, die Mutter von Jens.

Nachdem die Bonner Staatsanwaltschaft die Beschwerde im April verworfen hatte, nahm sich die Generalstaatsanwaltschaft in Köln der Sache an und prüfte Beschwerde und Ermittlungsakte mehrere Monate auf Herz und Nieren. Ergebnis: Die Bonner Staatsanwaltschaft muss die Ermittlungen wieder aufnehmen. Unter anderem solle durch eine technische Aufbereitung das Vorgeschehen ermittelt werden, das "möglicherweise Hinweise auf das spätere Ereignis geben könnte", sagte Oberstaatsanwalt Bert Esser, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft.

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