Bonner Uni will Doktortitel aberkennen

Ein rechtskräftig verurteilter Promotionsvermittler hat früher an der PH in Bonn dissertiert

Bonner Uni will Doktortitel aberkennen
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Bonn. Er ist Doktor der Universität Bonn mit Bestnote und steht trotzdem seit Monaten in unrühmlichem Licht: Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen das Bergisch Gladbacher "Institut für Wissenschaftsberatung" wegen der Vermittlung "gekaufter" Doktortitel in rund hundert Fällen.

An diesem Institut war der in Bonn Promovierte tätig. Wegen Bestechung eines Hannoveraner Doktorvaters in einigen Dutzend Fällen ist er seit Mai rechtskräftig zu mehreren Jahren Haft und einer Geldstrafe verurteilt.

Deswegen will die Uni Bonn dem Promotionsvermittler jetzt auch den Doktortitel aberkennen, wie ihr Sprecher Frank Luerweg dem General-Anzeiger bestätigt. Den Titel hat der Geschäftsmann an der damaligen Pädagogischen Fakultät in Bonn gemacht. Die Pädagogische Hochschule Rheinland, Abteilung Bonn, wie sie früher offiziell hieß, wurde 1980 - wie alle anderen PHs in Nordrhein-Westfalen auch - per Gesetz aufgelöst und der Bonner Universität angegliedert.

Der in Bonn Promovierte trat dann in das längst blühende Bergisch Gladbacher Institut ein, das nach eigenen Angaben insgesamt mehr als 1 000 Promotionen an deutschen Unis vermittelte, zuletzt gegen Gebühren zwischen 4 000 und 20 000 Euro. Davon zweigte der Vermittler in den nachgewiesenen Fällen jeweils einige Tausend für einen Hannoveraner Doktorvater ab.

Aus Geldnot oder -gier nahm dieser berufstätige Juristen als spät berufene Doktoranden an, darunter Anwälte, Richter und hohe Verwaltungsbeamte. Das lief alles immer geräuschlos - bis ein Promotionskandidat auf einem Sommerfest in Hannover ausgerechnet einem Professor von seinem akademischen Weg aus Bayern über Bergisch Gladbach nach Hannover erzählte. Die Auskunftsfreudigkeit war wohl dem fröhlichen Biergenuss zuzuschreiben. Ab diesem Abend zog sich die Schlinge um den Bergisch Gladbacher Vermittler zu.

In der Titelfrage ist zunächst noch zu klären, wer für die Ab-erkennung zuständig ist. Denn die titelverleihende Pädagogische Fakultät gibt es nicht mehr. Es erscheint naheliegend, dass der Rektor die Philosophische Fakultät mit der Abwicklung betraut. Der Dekan schließt das jedenfalls nicht aus. In der Promotionsordnung der Fakultät heißt es: "Der Doktorgrad kann entzogen werden, wenn der Promovierte wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist".

Das könnte sich aber als langwierig erweisen. Auf die bevorstehende Aberkennung folgt ein Widerspruchsverfahren, an das sich dann womöglich die Wege über die Gerichtsinstanzen anschließen. Ein vergleichbares Verfahren an der Uni Konstanz zieht sich jetzt schon immerhin vier Jahre hin - und ist immer noch nicht vor Gericht.

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