Fragen und Antworten So funktioniert die neue Straßenreinigung in Bonn

Bonn · Bonnorange will nur noch dort sauber machen, wo auch wirklich Dreck liegt. Deshalb gibt es nun ein Bewertungssystem für alle Straßen. Bürger sind unsicher, wofür sie zuständig sind.

Bonnorange verteilt Putznoten in der Stadt. (Symbolfoto)

Bonnorange verteilt Putznoten in der Stadt. (Symbolfoto)

Foto: dpa/DPA

Die neuen Reinigungsklassen von Straßenreinigung und Winterdienst in Bonn bringen viele Unklarheiten mit sich. Einige juristische Formulierungen sind nur verständlich, wenn man sich auch die dazugehörigen Satzungen durchliest.  Zudem hat Bonnorange in der Stadt Putznoten verteilt, anhand derer Reinigungsklassen bestimmt werden. Der GA beantwortet die wichtigsten Fragen.

■ Wer bestimmt, welche Straßen von wem gepflegt werden müssen?

Die Entscheidung trifft der Bonner Stadtrat. Er hat im November dem Vorschlag von Bonnorange zugestimmt, nicht nur die Bezeichnung von Reinigungsklassen zu ändern, sondern auch die Zuständigkeiten der Bürger. Zuvor wurde bereits in den Bezirksvertretungen darüber beraten. Auf dem Hardtberg haben sich die Politiker dafür stark gemacht, dass viele Straßen auf dem Brüser Berg nicht in die Zuständigkeit der Anlieger fallen.

■ Was passiert, wenn ich nicht fege?

Erst einmal nichts. Denn das Ordnungsamt wird nach eigener Aussage vorerst nicht Sauberkeit und Winterdienst kontrollieren. „Stattdessen werden wir das System nachjustieren“, sagt Bonnorange-Chefin Kornelia Hülter. Heißt: Wer den Gehweg nicht sauber macht, wird gegebenenfalls in einer höhere Reinigungsklasse eingestuft und muss dann wieder dafür zahlen, dass Bonnorange vorbeikommt.

Grafik Bonn.

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■ Warum gibt es ein neues System für die Reinigungsklassen?

„Wo es sauber ist, brauchen wir nicht mit einer ganzen Kolonne auftauchen, obwohl nichts zu tun ist. Wir reinigen bedarfsgerecht“, sagt Hülter. Ihr Ziel ist es, die Bürger aufmerksamer für den Zustand ihrer Stadt zu machen. So, dass man auch mal Müll aufhebt, der herumliegt und generell Abfall vermeidet.  „Ich bin nicht hier, um Bonnorange größer und reicher zu machen“, sagt sie.

Welche Reinigungsklassen gibt es?

Die Reinigungsverpflichtung einschließlich der Winterwartung für Fahrbahnen und Gehwege obliegt in den Reinigungsklasse A0,5 den Anliegern. In der Klasse B obliegt die Reinigungsverpflichtung einschließlich der Winterwartung für Fahrbahnen Bonnorange und für Gehwege Anliegern. In der Klasse D putzt Bonnorange Fahrbahnen und Gehwege.  Gleiches gilt für den Winterdienst mit Ausnahme eines mindestens anderthalb Meter breiten Streifens entlang des Grundstücks zur Straßenmitte hin, auf dem die Anlieger zuständig sind.

In der Reinigungsklasse C obliegt die Reinigungsverpflichtung für Fahrbahnen und Gehwege sowie der Winterdienst für Fahrbahnen Bonnorange, während der Winterdienst für Gehwege von den Anliegern auszuführen ist. Diese Klasse gibt es zwar laut Satzung, sie wird aber noch nicht angewendet und ist eine Art Hintertürchen. Sollten die Pläne von Bonnorange, die Bürger stärker einzubeziehen, scheitern, kann man die Anlieger in C einstufen.

■ Muss man auch Schnee auf der Fahrbahn räumen?

In der Klasse A0,5 ist der Bürger nicht nur für den Gehweg, sondern auch für die Fahrbahn verantwortlich. „Aber er muss nicht die komplette Straße von Schnee räumen, das wäre ja Wahnsinn“, sagt Kornelia Hülter. Als Anlieger ist man nur für Fußgängerüberwege und Querungshilfen zuständig sowie auf Kreuzungen an den Stellen, an denen Fußgänger queren.

■ Muss man die Bushaltestellen säubern?

Nein. Die Stadt hat vor Kurzem Bonnorange damit beauftragt, Bushaltestellen, die auf Gehwegen liegen, sauber zu halten.

■ Spart Bonnorange nun Geld?

Die Arbeitskraft, die durch die neuen Reinigungsklassen frei geworden ist, wird laut Bonnorange an anderen Stellen eingesetzt. So wird die Innenstadt auch sonntags zweimal geputzt, zusätzlich rückt das Rheinufer in den Fokus. „Wir planen nicht, Personal zu reduzieren“, sagt Hülter. Man will außerdem verstärkt gewerbliche Zusatzaufträge annehmen. „Dazu sind wir auch angehalten, dieser Anteil darf bis auf 20 Prozent steigen.“ Derzeit sei er viel geringer.

■ Sind Eigentümer oder Mieter zuständig?

Generell ist der Eigentümer des Grundstücks dafür zuständig, dass er der Reinigungs- und Winterdienstpflicht nachkommt. Allerdings kann er diese Aufgaben auf seine Mieter übertragen. Bei Mehrparteienhäusern ist es oft üblich, dass in der monatlichen Abrechnung eine Pauschale enthalten ist.

■ Wer haftet, wenn einem Fremden etwas passiert?

Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW rät Bonner Bürgern dazu, bei ihren Haftpflichtversicherungen nachzufragen, ob die jeweiligen Versicherer bei möglichen Unfällen aufgrund mangelhafter Reinigung auf der Fahrbahn haften werden. „Dass Anwohner in Städten und Kommunen Fahrbahnen selbst reinigen müssen, ist unüblich“, sagt sie. Zumindest bezogen auf die Pflege der Gehwege stünden grundsätzlich die Eigentümer der anliegenden Grundstücke in der Verantwortung. Vermieter könnten die Haftpflicht auf ihre Mieter übertragen. „Für den Fall, dass beim Mieter nichts zu holen ist, sollten Vermieter eine Grundbesitzerhaftpflicht abschließen, um abgesichert zu sein.“ Sie stellt sich überdies die Frage, was passiere, wenn ein Bürger sich bei der Reinigung selbst verletze oder durch ein Auto angefahren werde. „Zahlt dann die Unfallversicherung der Stadt?“

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