Beseitigung von Laub Bonnorange mahnt zur Reinigung der Gehwege

BONN · Wegen der herbstlichen Witterung erinnert "bonnorange" die Bürger an ihre Verpflichtung zur Gehwegreinigung. Dazu gehöre im Herbst auch die Beseitigung von Laub.

Bonnorange weist darauf hin, dass die Blätter nicht auf die Straße, in Straßenrinnen, Einlaufschächte und Gräben gekehrt oder maschinell mit Laubsaugern oder Laubblasgeräten dorthin geblasen werden dürfen.

Das Laub dürfe auch nicht auf den Baumscheiben abgelagert werden. Nach der Reinigung müsse das angefallene Material sofort entfernt werden, damit der Wind es nicht wieder verteilt und ein Ausrutschen vermieden werde, betont bonnorange-Sprecherin Birgit Gußmann.

Wem es nicht möglich ist zu kompostieren, der könne Laub gebührenfrei über die Bio-Tonne entsorgen oder zu den städtischen Grüncontainern bringen, deren Befüllung ebenfalls kostenlos ist. Von der Miniermotte befallenes Laub sollte in die graue Restmülltonne gefüllt oder in Säcken zur normalen Müllabfuhr gestellt werden. Die Säcke müssten entsprechend beschriftet werden.

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