Falschparker in Bonn Busse und Bahnen stecken fest - SWB schleppen 200 Mal im Jahr ab

BONN · Als vor einigen Tagen ein Falschparker mit seinem Fahrzeug die Straßenbahn auf der Prinz-Albert-Straße an der Weiterfahrt hinderte, war die Aufregung unter den Fahrgästen groß. Für die Stadtwerke Bonn (SWB) sind solche Behinderung dagegen an der Tagesordnung.

"Das kommt mindestens alle zwei Tage in Bonn vor, dass Busse oder Bahnen wegen falsch geparkter Autos stecken bleiben", sagte Veronika John von der SWB-Pressestelle am Montag. Im Jahr zählen die SWB etwa 200 solcher Vorfälle.

Immerhin gut 45 Minuten ging an jenem Tag für die Straßenbahnen in der Südstadt nichts mehr. Die Fahrgäste mussten ihren Weg mit eiligst angeforderten Ersatzbussen fortsetzen, die zwischen Hauptbahnhof und Haus der Jugend pendelten. Das Hindernis sorgte auch im gesamten Straßenbahnverkehr für Verspätungen. Weil der Fahrer nicht auftauchte, ließen die SWB das Auto abschleppen. Etwa drei Stunden dauerte es anschließend, bis alle Bahnen wieder im Takt fahren konnten.

In dem konkreten Fall sei das Parken an dieser Stelle nicht erlaubt gewesen. Der Halter muss somit nicht nur die Kosten für das Abschleppen und den Ersatzverkehr übernehmen, die John zufolge bis zu 800 Euro betragen können, sondern auch ein Bußgeld von 35 Euro zahlen.

Manchmal sei es bei den Autofahrern aber keine böse Absicht, wenn sie mit ihrem Wagen den öffentlichen Nahverkehr behinderten. "Viele nutzen legale Parkplätze, parken ihr Fahrzeug aber so unglücklich ein, dass keine Bahn mehr vorbeipasst", weiß John. In dem einen oder anderen Fall werde dann versucht, den Halter des Fahrzeugs in den umliegenden Häusern oder Geschäften zu ermitteln. Doch das sei in aller Regel sehr schwierig.

Ein besonders dreister Autofahrer ist John noch heute in schlechter Erinnerung. Der Mann, ein Anwalt aus Niedersachsen, hatte seine Luxuslimousine an der Ecke Kölnstraße/Wilhelmsplatz so abgestellt, dass an diesem Knotenpunkt alle Bahnen zum Stillstand kamen. Weil das Fahrzeug für einen Abschleppwagen zu groß war, orderten die SWB einen Kran. Der kam allerdings nicht mehr zum Einsatz. Denn der Vorfall hatte sich in Windeseile in den umliegenden Kanzleien herumgesprochen. In einer von ihnen hielt sich besagter Anwalt auf. Er schickte einen Assistenten, der das Auto wegfuhr. "Den Kran haben wir wieder abbestellt. Da hatte der Mann noch einmal Glück gehabt."

Die neuralgischen Stellen für die Bahnen seien neben Prinz-Albert-Straße und Kölnstraße auch die Pützstraße in Kessenich, die Friedrich-Breuer-Straße in Beuel sowie die Rheinallee in Königswinter. Oftmals würden auch Busse von Falschparkern lahmgelegt. Betroffen seien vor allem die Busse der Linien 604, 605, 601, 611 636 und 637. "Vor wenigen Tagen mussten wir in Graurheindorf abschleppen lassen, weil der Bus wegen eines Falschparkers nicht wenden konnte", berichtet John.

Der Bußgeldkatalog

Falschparken ist über den offiziellen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Verkehrsregeln geregelt. Mit einem Fahrverbot muss allerdings kein Falschparker rechnen. Wer allerdings mit seinem Fahrzeug ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert oder seinen Wagen vor/in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt trotz Parkverbots abgestellt hat , muss 40 bis 50 Euro Bußgeld zahlen und kassiert zudem einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Alle anderen Parkverstöße werden mit Bußgeldern zwischen 10 und 35 Euro geahndet.

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