Das Metropol ist kein Denkmal mehr

Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kann Haus zu einer Buchhandlung umgebaut werden

Das Metropol ist kein Denkmal mehr
Foto: Volker Lannert

Bonn/Leipzig. Mit vier Worten beendete das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Leipzig einen seit mehr als drei Jahren dauernden Streit um die Zukunft des Metropols. "Die Beschwerden sind unbegründet", urteilten die Richter und wiesen damit die Beschwerden der Stadt Bonn und des Landschaftsverbandes zurück.

Die hatten moniert, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster keine Revision gegen sein Urteil zugelassen hatte, wonach lediglich die Fassade des Metropols noch ein Denkmal sei. Der Richterspruch aus Leipzig bedeutet: Das Metropol kann umgebaut werden - aller Voraussicht nach zu einer Buchhandlung. Das jedenfalls sind die Pläne der Eigentümer, der Metropol Immobilienmanagement GmbH.

Eine Sprecherin des BVerwG bestätigte am Dienstag die GA-Information und sagte, die Entscheidung werde in Kürze den am Prozess Beteiligten zugeleitet. Erst dann könne sie die Begründung des Urteils veröffentlichen.

In den vergangenen Jahren war das Metropol mehrmals Gegenstand von Verhandlungen vor dem Kadi. So hatte das Verwaltungsgericht Köln geurteilt, dass das Gebäude am Markt in seiner "Gesamtheit" ein Denkmal sei. Die Kollegen aus Münster sahen das indes anders; lediglich die Fassade stehe unter Schutz.

Die Diskussion um das Metropol begann im Dezember 2005, als die damalige Haus-Eigentümerin UFA Insolvenz anmeldete und das Haus zwangsversteigert wurde - für 3,125 Millionen Euro an die Immobilien Management GmbH mit ihren Geschäftsführern Vanja Schneider und Klaus Töpfer.

Sie reichten bereits zwei Monate später eine Bauvoranfrage ein. Inhalt: Erhalt der Kino-Architektur als Rahmen für die neue Nutzung für Einzelhandel. Inzwischen hatte sich die Bürgerinitiative "Pro Metropol" gegründet, die bereits im Juni 2005 OB Bärbel Dieckmann 35 000 Unterschriften überreichte, mit denen sich Bürger für den Erhalt des Metropols als Kulturstätte einsetzten.

Ein später geplantes Bürgerbegehren scheiterte jedoch, weil Denkmalschutz keine gemeindliche Angelegenheit, sondern eine staatliche Pflichtaufgabe ist. Daher habe der Rat keine Entscheidungskompetenz, und deshalb könnten die Bürger auch keine Entscheidung anstelle des Rates treffen.

Im Juli 2007 legten Schneider und Töpfer Umbaupläne für das Metropol vor, die nach Ansicht der Stadtverwaltung auch genehmigungsfähig seien. Doch nach "rechtlichen Hinweisen" der Bezirksregierung und des Verwaltungsgerichts Köln zog die Stadt ihre Beschlussvorlage für den Rat zurück. Diese war zuvor vom Planungsausschuss bewilligt, vom Unterausschuss für Denkmalschutz hingegen abgelehnt worden.

Kommentar Lesen Sie dazu auch den Kommentar " Urteil akzeptieren"Nur zwei Monate später lehnte das Kölner Verwaltungsgericht einen Antrag der Eigentümer ab, das Metropol aus der Denkmalliste zu streichen. Und im August desselben Jahres urteilte das OVG, dass das Metropol seine Denkmaleigenschaft verloren habe. Nach Leipzig können Töpfer und Schneider nun ihre Umbaupläne verwirklichen.

Es ist geplant, das Gebäude zu einer Bouvier/Thalia-Buchhandlung umzubauen. Nach GA-Informationen soll das jetzige Bouvier-Hauptgebäude Am Hof eine Fachbuchhandlung für Universität, Wissenschaft und Bildung werden, während im Metropol das verbleibende Sortiment angeboten werden soll - vom Kinderbuch über den Krimi bis zum Roman.

Die beiden Haus-Eigentümer hatten dem GA kürzlich gesagt, bei einem zu ihren Gunsten ausfallenden Urteil aus Leipzig wollten sie noch in diesem Jahr mit dem Umbau beginnen. Der Vertrag mit dem Douglas-Konzern, zu dem Thalia/Bouvier gehört, sehe vor, dass das Metropol "ausschließlich zum Zwecke des Buchhandels" genutzt werden dürfe.

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