Kommentar zum Urteil gegen Islamisten Das wahre Gesicht gezeigt

BONN · Bereits bei der Urteilsverkündung im Oktober 2012 hatte der Messerstecher von Lannesdorf lauthals verkündet, er erkenne das deutsche Recht ohnehin nicht an und fühle sich nur Allah verpflichtet. Am Montag hat er diese Haltung noch einmal bekräftigt, indem er das Grundgesetz auf den Boden des Gerichtssaals schleuderte und Drohungen ausstieß.

So verstörend diese Gesten zunächst wirken mögen - neben der Symbolkraft steckt in ihnen doch auch ein hoher Erkenntniswert.

Der deutsche Rechtsstaat, wesentliche Säule eben jenes Grundgesetzes, war Murat K. jedenfalls dann doch nicht verhasst genug, um in eigener Sache nicht ausgiebig Gebrauch von ihm zu machen. Man kann nur hoffen, dass dieses neue Urteil gegen Murat K. einer angekündigten zweiten Überprüfung durch den Bundesgerichtshof standhält.

Denn eines steht fest: Angesichts des Verhaltens des Salafisten im Gerichtssaal ist vor allem den beiden Bonner Polizisten, auf die Murat K. am 5. Mai 2012 einstach, die Belastung eines weiteren Auftritts im Zeugenstand kaum zuzumuten. Dem Gericht zufolge war es der reine Zufall, dass die Stiche die Arterie verfehlten. Viel hätte nicht gefehlt, und die Beamten - im weitesten Sinne Verteidiger des Rechtsstaates - wären gestorben. Vor diesem Hintergrund sind sechs Jahre Haft ausgesprochen mild.

Unter einem anderen Gesichtspunkt aber hat der Angeklagte der deutschen Öffentlichkeit durchaus einen Dienst erwiesen: So stellen seine Tat und sein Verhalten all denen ein vernichtendes Zeugnis aus, die sich dem Thema islamischer Extremismus bislang durch Schweigen oder beschwichtige Worte entzogen haben.

Wer in diesem Zusammenhang beispielsweise behauptet, die Belastungen seien nicht so groß, wie es manche Schlagzeilen suggerierten, kann zu diesem Thema nicht mehr ernstgenommen werden.

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