Prozess gegen geschasste Bonnorange-Vorständin Hülter gewinnt Klage gegen fristlose Kündigung

Bonn · Das Landgericht Bonn hat der Klage der geschassten Bonnorange-Vorständin Kornelia Hülter gegen ihre außerordentliche Kündigung stattgegeben. Zurück ins Unternehmen kann sie indes nicht.

 Die bisherige Bonnorange-Vorständin Kornelia Hülter –  hier beim Auftakt des Verfahrens im Landgericht Bonn im April – gewinnt ihre Klage gegen die Kündigung.

Die bisherige Bonnorange-Vorständin Kornelia Hülter – hier beim Auftakt des Verfahrens im Landgericht Bonn im April – gewinnt ihre Klage gegen die Kündigung.

Foto: Meike Böschemeyer

Im Gerichtsverfahren um die geschasste Bonnorange-Vorständin Kornelia Hülter hat die Erste Zivilkammer des Landgerichts Bonn unter Vorsitz von Richter Stefan Bellin am Freitagvormittag ein Urteil gefällt. Sie gab der Klage der 63-Jährigen gegen ihre fristlose Kündigung statt.