Ehemann erwürgt: Fünf Jahre Haft

Fest davon überzeugt, dass die 32 Jahre alte Daniela R. (Name geändert) ihren Ehemann umbringen wollte, zeigten sich am Freitag die Richter der Schwurgerichtskammer: Wegen Totschlags im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit verurteilten sie die Angeklagte zu fünf Jahren Haft.

Ehemann erwürgt: Fünf Jahre Haft
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Bonn. "Wer drei Minuten zudrückt, der will etwas: Er will, dass Ruhe ist." Fest davon überzeugt, dass die 32 Jahre alte Daniela R. (Name geändert) ihren Ehemann umbringen wollte, zeigten sich am Freitag die Richter der Schwurgerichtskammer: Wegen Totschlags im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit verurteilten sie die Angeklagte zu fünf Jahren Haft.

Am 14. November des vergangenen Jahres war es in der Beueler Wohnung des Ehepaares wieder einmal zu einem Streit gekommen. Der arbeitslose und alkoholkranke 42-Jährige begann laut Urteil "einmal mehr, auf sie einzuschlagen". Doch die Mutter des gemeinsamen Sohnes "schlug nicht zum ersten Mal zurück", so der Kammervorsitzende.

Als der Mann zu Boden fiel, setzte sich die Angeklagte auf seinen Bauch. Doch der Alkoholiker - bei ihm wurden 3,7 Promille gemessen - versuchte immer noch, sie zu schlagen. "Spätestens da kam alles in ihr hoch", so der Richter: "Sie wollte ihn daran hindern, sie in Zukunft zu schlagen." Deshalb legte sie die Hände um den Hals des 42-Jährigen und drückte mindestens drei Minuten lang kräftig zu.

Keinen Glauben schenkte das Gericht der Behauptung von Daniela R., sie habe ihren Mann - mit dem die Tochter einer Alkoholikerin als Jugendliche zusammen gekommen war, als er in einem Männerwohnheim für Alkoholiker lebte - nicht umbringen wollen. Nach dem Würgen hatte die Täterin dem 42-Jährigen noch mit einer Glasscherbe eine etwa sieben Zentimeter lange Schnittwunde am Hals zugefügt.

Gegenüber mehreren Zeugen - unter anderem auch gegenüber ihrem neuen Freund, mit dem sie inzwischen verlobt ist - hatte sie nach der Tat zunächst behauptet, ihr Mann habe sich selbst "die Kehle aufgeschnitten". Erst nach der Konfrontation mit den Ergebnissen der Obduktion hatte sie den Ablauf des Geschehens nach und nach eingeräumt.

Das Schwurgericht ging zugunsten der 32-jährigen von einer erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit aus: Zur Tatzeit hatte die Angeklagte bis zu 2,77 Promille Alkohol im Blut. Hinzu kam, dass es sich um eine Tat im Affekt handelte.

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