Ein Jahr Haft auf Bewährung für Stalkerin

48-Jährige muss 600 Sozialstunden absolvieren - Mit dem Tod der Ehefrau gedroht

Bonn. (jad) Neun Jahre lang hat eine ehemalige Praxisangestellte einen Bonner Arzt (50) verfolgt, ihm überall aufgelauert und ihn mit Briefen oder Anrufen terrorisiert.

Das Bonner Amtsgericht hat am Mittwoch die heute 48-Jährige wegen Stalkens (Nachstellung) zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Als Auflage muss die Angeklagte 600 Sozialstunden absolvieren.

Die Arzthelferin hatte sich 1999 unsterblich in ihren Chef verliebt. Als sie von dem verheirateten Mediziner nicht erhört wurde, verbreitete sie das Gerücht, dass sie ein Liebespaar seien. Daraufhin war der Mitarbeiterin fristlos gekündigt worden. Von diesem Tag an hatte die Angeklagte den Arzt und seine Familie Tag und Nacht verfolgt.

Alle Kontakt- und Annäherungsverbote hatte sie ignoriert. Als sie dann Anfang des Jahres mit dem Tod seiner Ehefrau drohte, stellte der verfolgte Arzt Strafanzeige. Ein psychiatrisches Gutachten schließt eine schwere krankhafte Störung aus. Die Frau sei hochintelligent und auch voll schuldfähig, hieß es.

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