Der Fall Niklas Pöhler Ermittlungen wurden schon im März eingestellt

Bonn · Die Handlungsempfehlungen des Landes für den Opferschutz sind im Fall Niklas Pöhler unbeachtet geblieben: Opfer und ihre Angehörigen sollen über Ermittlungsergebnisse informiert werden - das passierte im Fall Niklas nicht.

Eine Woche ist es her, dass die Deutsche Presse-Agentur über das Ende der Ermittlungen der Bonner Staatsanwaltschaft zum Tod des 17-jährigen Niklas berichtete. Einen Tag später schrieb Dénise Pöhler, die Mutter von Niklas, dem General-Anzeiger, dass sie von der Entscheidung der Staatsanwaltschaft erst aus den Medien erfahren habe. Dies sei „so kurz vor Niklas drittem Todestag mal wieder völlig empathielos“ gewesen.

Der Bonner Oberstaatsanwalt Robin Faßbender erklärte daraufhin am Montag, dass sich seine Behörde zeitnah bei Niklas' Mutter entschuldigen werde und räumte eine Kommunikationspanne ein. Die hätte es aber gar nicht geben dürfen, denn im Abschlussbericht des Landtags-Untersuchungsausschusses zur Aufarbeitung der Taten des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) vom März 2017 sind 29 Handlungsempfehlungen festgeschrieben worden, die künftig generell gelten sollen – 22 an die Sicherheits- und Ermittlungsbehörden sowie sieben zu Opferschutz und Prävention.

Benachrichtigung "aus sachlichen Gründen" zurückgestellt

In Punkt 25 heißt es: „Es muss gewährleistet sein, dass Opfer bzw. Hinterbliebene schwerster Straftaten, auch in Fällen, in denen eine Täterin oder ein Täter nicht ermittelt wurde, spätestens nach Abschluss der Ermittlungen von deren Ergebnis unterrichtet werden. Diese Unterrichtung muss aktenkundig gemacht werden.“ Faßbender hatte Anfang der Woche erklärt, ihm sei nicht bewusst gewesen, dass die Benachrichtigungen von Angehörigen „aus sachlichen Gründen“ zurückgestellt worden seien, als er mit Medienvertretern über die Einstellung des Verfahrens gesprochen habe.

Grundsätzlich aber gelten die Handlungsempfehlungen. So erklärte die Landesregierung erst Ende Januar in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion: „Die Handlungsempfehlungen Nr. 14 bis 25, die ... das Einstellungsverfahren von Polizei, Verfassungsschutz und Justiz betreffen, sind umgesetzt.“ Die Handlungsempfehlungen bildeten „wichtige Orientierungspunkte insbesondere für die Arbeit der Sicherheitsbehörden“.

Die SPD im Landtag übt in diesem Zusammenhang Kritik an Justizminister Peter Biesenbach (CDU). „Die Handlungsempfehlungen an die Sicherheitsbehörden sprechen eine klare Sprache“, schreibt der Kölner Landtagsabgeordnete Andreas Kossiski (SPD). Für den Opferschutz hätten sie höchste Relevanz. „Minister Biesenbach war selbst Mitglied dieses Untersuchungsausschusses und hat die Handlungsempfehlungen mitverfasst. Nur umgesetzt hat er sie – entgegen seiner Behauptungen – offenbar nicht.“ Die Antwort des Justizministeriums auf die Anfrage wirke „vor dem Hintergrund der Kommunikationspanne in diesem tragischen Fall wie blanker Hohn“. Laut Kossiski erwartet die SPD-Fraktion von Biesenbach einen Bericht in der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses.

Staatsanwaltschaft will sich bei Niklas' Mutter entschuldigen

Auf GA-Anfrage verweist das Justizministerium darauf, dass Niklas' Mutter und die Beschuldigten deshalb noch nicht über die schon am 5. März ergangene Einstellung informiert worden seien, weil noch keine Entscheidung über die „umfangreichen Asservate“ getroffen worden sei und sich der zuständige Dezernent die Akten dazu noch habe wiedervorlegen lassen wollen. Der Fehler sei gewesen, dass der „für Pressesachen der Kapitalabteilung zuständige und sehr erfahrene Abteilungsleiter versehentlich versäumt hatte, sich beim Dezernenten rückzuversichern oder den Ermittlungsvorgang einzusehen“. Was die Handlungsempfehlungen angeht, sind diese laut Justizministerium „den Pressedezernenten bekannt und werden beachtet“.

Und was ist mit der zeitnah beabsichtigten Entschuldigung seitens der Staatsanwaltschaft? An diesem Freitag habe sich die Staatsanwaltschaft bei ihrem Seelsorger, Stadtdechant Wolfgang Picken, gemeldet, um einen Termin auszumachen, berichtete Dénise Pöhler dem GA. Sie werde darüber nachdenken, wann sie dazu bereit sei, fügt sie in der E-Mail hinzu. Das Justizministerium erklärt dazu: Der Medienberichterstattung sei zu entnehmen gewesen, dass die Mutter des Opfers durch das öffentliche Bekanntwerden der Einstellung des Verfahrens stark belastet sei. Daher habe man den Einstellungsbescheid noch nicht verschickt. Offenbar will die Behörde ihr in dem geplanten Gespräch das Schreiben übergeben. Laut Ministerium soll es dabei auch um die Entschuldigung gehen.

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