Mann wegen Mordversuchs in Haft Ex-Freund schweigt nach brutalem Angriff in Holzlar

Bonn · Nach dem brutalen Angriff auf eine 33-Jährige in Bonn-Holzlar ist der Zustand der Frau weiter kritisch. Ihr Ex-Partner sitzt weiter wegen des Verdachts des versuchten Mordes in Haft. Es war nicht das erste Mal, dass der 48-Jährige ihr gegenüber gewalttätig wurde.

Der Zustand der 33 Jahre alten Frau, die am Montagvormittag von ihrem Ex-Partner angegriffen wurde, ist weiter kritisch - sie liegt in einem Bonner Krankenhaus. Das teilte Oberstaatsanwalt Robin Faßbender am Donnerstag auf Anfrage des General-Anzeigers mit. Der 48-jährige Ex-Freund der Frau befindet sich derweil weiter in Untersuchungshaft und schweigt zur Tat. Gegen den gebürtigen Iraker mit deutscher Staatsangehörigkeit wird wegen versuchten Mordes ermittelt.

Die Ermittler gehen derzeit sicher von einer Beziehungstat aus: Der Haftbefehlsantrag sei mit „niedrigen Beweggründe im Sinne eines übersteigerten Besitzdenkens“ begründet worden. Täter und Opfer haben nach Informationen des General-Anzeigers kurdische Wurzeln. Wegen wiederholter Aggressionen gegen die Frau war der 48-Jährige bereits mit einem Bereichsbetretungsverbot belegt worden, zudem hatte die Polizei das Haus der 33-Jährigen immer wieder gezielt geschützt.

Die Bonner Polizei hat eine Mordkommission gebildet, um aufzuklären, was sich am Montagmorgen gegen neun Uhr in dem zu Beuel gehörenden Stadtteil Holzlar genau ereignet hat. Der 48-Jährige – wie die Frau in Bonn gemeldet – hat nach bisherigem Sachstand offenbar seiner früheren Lebensgefährtin aufgelauert und sie nach Informationen des General-Anzeigers mit einem Auto angefahren. Dieses Detail bestätigte Faßbender allerdings ebenso wenig wie Hinweise, der Tatverdächtige habe auf das Opfer mit einem Stein eingeschlagen.

Tatverdächtiger stellte sich selbst der Polizei

Faßbender sprach am Dienstag allerdings mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen von einem „gewaltsamen Einwirken mit einem Gegenstand“. Die Polizei teilte in einer Pressemitteilung mit: „Nach ersten Erkenntnissen soll er zunächst mit seinem Auto auf die 33-Jährige zugefahren sein, als diese ihr Haus verlassen hatte. Anschließend, so Zeugenangaben, stieg er aus dem Auto aus und schlug auf die Frau ein.“

Der 48-Jährige, der nach der Tat zunächst flüchtete, ehe er sich am Montagnachmittag auf einer Polizeiwache selbst stellte, ist zwar nach Wissen der Staatsanwaltschaft bisher nicht rechtskräftig verurteilt worden. Er habe aber, so Faßbender, seiner früheren Lebensgefährtin mehrmals Gewalt angedroht. Im Herbst vergangenen Jahres war die Polizei wegen häuslicher Gewalt zum Haus der 33-Jährigen gerufen worden.

Faßbender bestätigte, dass die Polizei aufgrund der immer wiederkehrenden Aggressionen des Tatverdächtigen daraufhin gegen ihn ein Kontaktverbot ausgesprochen hatte. Bei einem Termin vor dem Amtsgericht im Oktober war dieses Kontaktverbot allerdings in gegenseitigem Einvernehmen aufgehoben worden, sagte Polizeisprecher Frank Piontek.

Polizei kontrollierte regelmäßig das Wohnhaus

Beide hätten sich auf ein sogenanntes Bereichsbetretungsverbot geeinigt. Es galt bis Februar, ohne dass es weitere Zwischenfälle gegeben habe und sei deshalb nicht weiter verlängert worden. Die Polizei habe zusätzlich „Sicherheitsmaßnahmen am Haus“ umgesetzt, so Piontek. Offenbar schätzte die Beamten die Gefahr, dass der Ex-Freund das Verbot ignorieren würde, dennoch so hoch ein, dass regelmäßig Streifenpolizisten am Holzlarer Wohnhaus vorfuhren, um nach dem Rechten zu sehen. Es habe bis zuletzt Schutzmaßnahmen der Polizei vor dem Haus gegeben, erklärte Polizeisprecher Robert Scholten.

Am Wochenende meldete die Polizei überdies drei weitere Fälle von häuslicher Gewalt in den Stadtbezirken Beuel, Hardtberg und Bad Godesberg. Derlei Delikte beschäftigen die Bonner Polizei zunehmend. In deren Zuständigkeitsbereich, neben der Stadt ist die Behörde für die Kommunen im Linksrheinischen sowie Königswinter und Bad Honnef zuständig, sind die Fälle der Bonner Polizei 2018 um 95 auf insgesamt 965 Fälle angestiegen. Im Jahr waren es laut Polizeistatistik 870 Fälle. 2014 zählte die Polizei 893 Fälle, 901 Fälle im Jahr 2015 und 916 Fälle im Jahr 2016.

Die Polizei habe die Möglichkeit, in solchen Fällen Verdächtige der Wohnung zu verweisen und ein Rückkehrverbot für maximal zehn Tage auszusprechen, wenn die Gefahr weiterer Gewalt bestünde, so Piontek. Verstöße könnten mit einem Zwangsgeld geahndet werden. Nach einer Novellierung des Polizeigesetzes könnten Aggressoren nach richterlicher Prüfung für bis zu zehn Tage in Gewahrsam genommen werden.

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