Fahrschullehrer muss zahlen

Die Kündigung einer schwangeren Angestellten war unwirksam. Verfahren vor dem Bonner Arbeitsgericht.

Bonn. Weil sich eine Fahrschullehrerin und ihr Arbeitgeber bei einem Gütetermin vor einigen Monaten im Arbeitsgericht nicht einigen konnten, ging der Streit um die Kündigung der Frau in der Zeit, als sie schwanger war, jetzt vor der dritten Kammer weiter.

Die Klägerin ist inzwischen Mutter und hat das Kind dabei, als sie zur Verhandlung kommt. Nach wie vor glaubt der Beklagte, dass sie sich damals die Stelle mehr oder weniger aufgrund falscher Behauptungen erschlichen hat und er sie deshalb auch in der Schwangerschaft kündigen durfte.

Sein Anwalt wiederholt die alten Vorwürfe und spricht von "arglistiger Täuschung". So ging es unter anderem um die Angabe im Zeugnis der Klägerin, sie habe auch Erfahrung als Lehrerin in einer Ferienfahrschule gesammelt.

Das sei gelogen, will die Beklagtenseite durch einen Anruf bei ihrem vorherigen Arbeitgeber erfahren haben. Auch, dass er sie nicht entlassen hatte, weil es zu wenig zu tun gab, sondern weil er Streit mit ihr gehabt hatte. Gravierend sei vor allem, dass die Klägerin zunächst eine psychische Erkrankung verheimlicht habe.

Damit hätte man sie niemals als Fahrschullehrerin eingestellt. "Das Zeugnis war schlichtweg getürkt", sagt der Anwalt. "Sie waschen doch nur schmutzige Wäsche", kontert der Anwalt der Gegenseite, das sei "geschmacklos".

Der Kammervorsitzende unterbricht den Streit. Schließlich hätten die Parteien die Vorwürfe ausführlich im Gütetermin erörtert. Er fragt nach einer Einigung. Doch das, was der Fahrschullehrer bieten will, reicht der Klägerin bei weitem nicht: Sie solle noch 10 000 Euro erhalten. Damit sei die Sache vom Tisch. Immerhin pocht die Frau auf nicht gezahlten Lohn von mehr als acht Monaten.

Zudem besteht das Arbeitsverhältnis weiter, weil sie wie in der Schwangerschaft jetzt auch in der Mutterschutzfrist einen besonderen Kündigungsschutz genießt.

Am Ende der Sitzung fällt die Kammer ein Urteil. Sie gibt der Klage statt und verdonnert den Fahrschullehrer zur Zahlung der ausstehenden Gehälter.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Jeder zweite Krebs ist heilbar
50 Jahre Deutsche Krebshilfe Jeder zweite Krebs ist heilbar
Zum Thema
Aus dem Ressort