Familienstreit um Erbe und letzte Ruhestätte

Mutter der Toten verklagt die Tante

Bonn. Das unglückliche Leben und der tragische Tod einer jungen Frau beschäftigen zurzeit das Landgericht: Nachdem sich die drogenkranke und straffällig gewordene 23-Jährige im Sommer 2006 im Gefängnis das Leben genommen hat, streiten nun ihre Mutter und ihre Tante vor Gericht um das Erbe - und die letzte Ruhestätte. Am Dienstag beantragte die mittellose Mutter vor der 2. Zivilkammer erst einmal Prozesskostenhilfe, um den Rechtsstreit überhaupt führen zu können.

Es geht um die Frage, wem die junge Frau wirklich nahe stand. Und damit vor allem um Emotionen, wie sich an diesem Verhandlungstag zeigt: Beide Frauen sind sichtlich aufgewühlt. Die Mutter ist es, die klagen will; sie ist von ihrer Tochter im Testament nicht bedacht worden.

Die unglückliche junge Frau hat ihre Tante, eine Schwester ihres im Jahr zuvor verstorbenen Vaters, als Alleinerbin eingesetzt. Doch nach dem Freitod der 23-Jährigen war es die Mutter, die benachrichtigt wurde, und es war die Mutter, die ihre Tochter nach Hause überführen ließ und auf ihrem Heimatfriedhof beisetzte.

Nun will die Mutter von der Tante alle bezahlten Bestattungskosten aus dem Erbe der Tochter zurück - und die noch anfallenden Kosten für den Grabstein. Überdies fordert die Mutter: Die Tante soll das Erbe offenlegen, damit sie, die Mutter, ihr Pflichtteil von 50 Prozent - sie erwartet 100 000 Euro - geltend machen kann.

Die Tante, die vorab schon etwas für die Beerdigung gezahlt hat, lehnt die Forderungen ihrer Schwägerin ab - mit der Begründung: Ihre Nichte habe von ihrer Mutter nichts mehr wissen wollen und deshalb sie, die Tante, als Alleinerbin eingesetzt.

Für den von der Mutter ausgesuchten Grabstein werde sie nicht zahlen: Erstens hätte ihre Nichte ein so pompöses Denkmal nie gewollt, und außerdem wolle sie die Tote ohnehin auf einen Friedhof umbetten lassen: auf Wunsch der 23-Jährigen neben den Vater.

Beide Frauen führen als Beweis für ihre Position Briefe ins Feld, die ihre enge oder zumindest - im Fall der Mutter - bestehende Beziehung zur Toten beweisen sollen. Das Gericht gewährt erst einmal der Mutter Prozesskostenhilfe und will anschließend versuchen, den schwierigen Fall mit Hilfe zahlreichen Zeugen zu lösen.

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