Familienvater missbrauchte seine Tochter

Jugendschutzkammer am Bonner verurteilte den 42-jährigen Mann wegen 21-fachen sexuellen Missbrauchs zu zweieinhalb Jahren Gefängnis.

Bonn. Zwei Jahre lang hat sich ein 42-Jähriger immer wieder an seiner heute 17 Jahre alten Tochter vergangen. Am Dienstag wurde der Familienvater von der Jugendschutzkammer am Landgericht wegen 21-fachen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Angefangen hatten die Übergriffe laut Urteil im Frühjahr 2008. Damals versuchte der Angeklagte, seine ältere Tochter bei Renovierungsarbeiten an der Brust zu berühren. Doch die damals 16-Jährige wehrte sich - im Gegensatz zu ihrer jüngeren Schwester.

Der von Familienangehörigen als cholerisch und herrschsüchtig beschriebene Vater zwang den Teenager in der Folgezeit, ihn manuell zu befriedigen. Dabei nutzte der nicht nur sich bietende Gelegenheiten - er schaffte eigens Vorwände, um mit ihr alleine zu sein.

So fuhr er in einem Fall mit ihr nach dem Einkaufen im Auto an den Waldrand. Ein anderes Mal bestellte er die mit dem Rest der Familie bei einem Fußballspiel zuschauende Tochter nach Hause, um mit ihr alleine zu sein.

Ans Licht kam der Missbrauchsfall erst, als die ältere Tochter nach einem Streit mit ihrem Vater von zu Hause abgehauen war. Am folgenden Tag ging sie zur Polizei und berichtete von den sexuellen Übergriffen. Sie war die einzige, der sich die jüngere Schwester anvertraut hatte.

Daraufhin wanderte der 42-Jährige, der sofort ein Geständnis abgelegt hatte, für sechs Wochen in U-Haft. Nach der Entlassung aus dem Gefängnis hielt er sich wie vorgeschrieben an das ausgesprochene Kontaktverbot zu Frau und Kindern. Zudem musste er als Auflage bei seinen Eltern einziehen.

Beide Töchter sind in therapeutischer Behandlung. Sie wollen mit ihrem Vater nichts mehr zu tun haben. Da sie Angst haben, dass er sich an ihnen rächen könnte, hatten sie sich dafür ausgesprochen, dass er ins Gefängnis muss - und nicht wie von den Verteidigern gefordert, eine Bewährungsstrafe erhält. Der Staatsanwalt hatte drei Jahren Haft gefordert.

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