FFH-Richtlinie

Bonn. (es) Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie, ist eine Naturschutzverordnung der Europäischen Union, die 1992 beschlossen wurde. Der offizielle Name lautet "Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen".

FFH-Richtlinie
Foto: Friese

Die Richtlinie soll ein europäisches Verbundsystem von Schutzgebieten schaffen, das unter dem Begriff Natura 2000 zusammengefasst wird. 22 Prozent des Bonner Stadtgebietes und damit 3 050 Hektar stehen im Natura-2000-Katalog. Im einzelnen sind das: Siegmündung (564 Hektar), Siebengebirge/Ennert (496 Hektar), Rodderberg (33 Hektar) und Kottenforst (2457 Hektar).

Bundesweit zählen rund zehn Prozent der Fläche zu dem besonderen Schutzgebiet. Viele Bürger verbinden mit der Verordnung das Stichwort "Leinenzwang". So dürfen in den FFH-Gebieten Hunde nicht frei herumlaufen - zum Ärger vieler Besitzer, zum Schutz vieler Arten.

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