Finanzexperte fühlt sich als Bauernopfer

Der Finanzexperte Peter F. war seit 2006 beim Bonner Bürodienstleister Triumph-Adler Corporate Consulting, einer Tochter der Nürnberger Triumph-Adler (TA), beschäftigt. Jetzt ist er nach fristloser Kündigung seinen gut bezahlten Job los.

Finanzexperte fühlt sich als Bauernopfer
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Bonn. Peter F. (Name geändert) fühlt sich als Bauernopfer. Der Finanzexperte war seit 2006 beim Bonner Bürodienstleister Triumph-Adler Corporate Consulting, einer Tochter der Nürnberger Triumph-Adler (TA), beschäftigt. Jetzt ist er nach fristloser Kündigung seinen gut bezahlten Job los.

Das will der zweifache Familienvater nicht hinnehmen und klagt deshalb gegen die Entlassung. Nachdem ein ursprünglich geschlossener Vergleich von dem Unternehmen widerrufen wurde, sahen sich die Parteien nun ein zweites Mal zum Gütetermin im Arbeitsgericht Bonn vor der dritten Kammer wieder.

Peter F. und einem der Geschäftsführer, der inzwischen ebenfalls entlassen wurde, wirft das Unternehmen vor, die Bilanzen der Bonner Unternehmenstochter seit Jahren geschönt zu haben. Gegen beide ermittele die Staatsanwaltschaft.

Nach Angaben des Unternehmensanwalts seien die Ergebnisse seit 2007 um einige Millionen Euro zu gut ausgewiesen worden. Zudem habe Peter F. einer Kollegin überhöhte Provisionen gezahlt und keine Rückstellungen für Werbekostenzuschüsse gebildet.

Vorwürfe, über die der Kläger nur mit dem Kopf schütteln kann. Er sei sich keiner Schuld bewusst, sagt er. Er habe seine Arbeit stets nach der Weisung seiner Vorgesetzten erledigt, sagt er. Deshalb verstehe er nicht, dass TA dem einen Geschäftsführer gekündigt habe, und der andere, der Kaufmännische Geschäftsführer, geschont werde. Der sei auch hauptverantwortlich für die Bonner Firma.

Ein komplexer Fall, wie der Kammervorsitzende deutlich macht. Er fragt nach einer erneuten Vergleichsmöglichkeit und schlägt die Auflösung des Arbeitsvertrags vor. Das lehnt der Kläger ab. In der ersten Güteverhandlung hatte er dem Vergleich zugestimmt, die fristlose in eine ordentlichen Kündigung umzuwandeln.

Dann hätte er noch bis Ablauf der Frist am 31. Dezember sein Gehalt bezogen. Aber die Beklagtenseite macht deutlich, dass sie zu mehr als einer Vertragsauflösung nicht bereit ist. Jetzt geht die Verhandlung in die nächste Runde.

TA ist auch noch aus anderem Grund ins Visier der Justiz geraten. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ermittelt gegen führende Mitarbeiter wegen des Verdachts auf Insiderhandel.

Nach Informationen des GA handelt es sich um elf Beschuldigte, die im Verdacht stehen, ihr Insiderwissen im Zusammenhang mit der Übernahme der TA durch den japanischen Kyocera-Konzern im Herbst 2008 in bare Münze verwandelt zu haben. Dazu soll auch eine Führungsperson aus dem Bonner Tochterunternehmen gehören.

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