Bundestag steht zu Bonn Fraktionen lehnen Vorstoß für Komplettumzug der Regierung ab

BERLIN/BONN · Die klare Mehrheit des Bundestages steht hinter dem Berlin/Bonn-Gesetz und der darin festgehaltenen Arbeitsteilung. Die Linkspartei scheiterte am späten Donnerstagabend bei einer Abstimmung im Bundestag mit einem Antrag, das Gesetz zu ändern, um einen "Sofort-Umzug" zu ermöglichen. Alle anderen Fraktionen lehnten den Vorstoß ab.

Der SPD-Abgeordnete Peter Danckert erklärte in einer zu Protokoll gegebenen Rede zwar, der Berlin-Bonn-Vertrag schließe "eine Reform der Ministerialverwaltung und damit einhergehende weitere Verlagerung von Ministerien nicht aus". Ein Umzug sei zudem unter "sozialverträglichen Gesichtspunkten" möglich. Die Zeit für eine Abschaffung des Gesetzes sei aber "noch nicht gekommen". Sein Bonner Genosse Ulrich Kelber kämpft dagegen seit Jahren vehement gegen alle Umzugsbestrebungen.

Die Grünen-Abgeordnete Katja Dörner erinnerte daran, dass Stadt und Region eine dauerhaft faire Arbeitsteilung versprochen wurde. Gisela Piltz (FDP) betonte, dass eine Zustimmung zum Bonn/Berlin-Vertrag "an die Bedingung geknüpft war, dass Bonn zum Teil Dienstsitz bleibt". Auch die CDU-Abgeordnete Stefanie Vogelsang versicherte dem GA, dass sie keinen Änderungsbedarf sehe.

Weitere Politiker aus der Region bezogen gestern Position. Ex-Bundesumweltminister Norbert Röttgen, die Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker (beide CDU) und der Bonner CDU-Vorsitzende Philipp Lerch erklärten: "Als die Entscheidung für Berlin fiel, erhielt unsere Region feste Zusagen für den Verbleib von Posten und Orten." Dies sei eine Verpflichtung, am Vertrag festzuhalten.

Laut Bundesregierung gab es in Bonn am Stichtag 1. Oktober 6893 ministerielle Arbeitsplätze (siehe Grafik). In Berlin lag die Zahl schon bei 9420. Wenn das Verteidigungsministerium seine internen Pläne verwirklicht, nach der nächsten Bundestagswahl (2013) weitere 350 Dienstposten in die Hauptstadt zu verlagern, wird sich das Ungleichgewicht verschärfen. "Eine Entscheidung über weitere Verlagerungen ist nicht gefallen und in dieser Legislaturperiode ausdrücklich nicht mehr beabsichtigt", sagte eine Ministeriumssprecherin.

Schon jetzt bricht die Bundesregierung mit der Verteilung der Ministeriumsposten das Gesetz, wie ein Gutachten im Auftrag der Stadt Bonn sowie der Kreise Rhein-Sieg und Ahrweiler belegt. Und welche Folgen hat das? Auf Anfrage des Bundestagsabgeordneten Volker Beck (Grüne) antwortete das Bundesinnenministerium diese Woche bündig: "Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass, Konsequenzen aus dem ... Gutachten zu ziehen."

"Die Bundesregierung begeht vorsätzlich Rechtsbruch", kritisierte Beck. Das Gesetz schreibe vor, dass die Hälfte der Ministerium-Jobs in Bonn bleiben müsse. Einen "kalten Umzug" dürfe es nicht geben. Wer von den Politikern eine Änderung fordere, müsse dies im Konsens mit der NRW-Regierung und der Stadt Bonn tun.

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