Landgericht Bonn Frau ging erst drei Monate nach Unfall zum Arzt

BONN · Es ist wohl als tragisch zu bezeichnen, was einer Bonnerin in der Folge eines schweren Verkehrsunfalls passiert ist. Die 58-Jährige war von einem Auto erfasst und schwer verletzt worden. Anschließend hatten sich offenbar Missverständnisse und Versäumnisse aneinander gereiht.

Am Morgen des 16. November 2007 war die Bonnerin auf der B9 von einer Autofahrerin angefahren worden, die eine rote Ampel missachtet hatte. Mit schweren Verletzungen wurde die 58-Jährige ins Krankenhaus gebracht. Unter anderem hatte sie Verletzungen am Kopf und angebrochene Rippen sowie eine Oberschenkelverletzung erlitten.

Nach einigen Tagen hatte sich die als selbstständige Sprachlehrerin arbeitende Frau aus Angst vor Einkommensverlusten selbst aus dem Krankenhaus entlassen. Die Behandlungskosten von 4000 Euro hatte sie selbst beglichen, da sie fälschlicherweise davon ausgegangen war, dass ihre private Krankenversicherung einen Teil der Kosten nicht übernimmt.

Nach dem Unfall hatte die Versicherung der Autofahrerin 3000 Euro an die Bonnerin gezahlt. Nun fordert sie vor dem Landgericht aber 10.000 Euro Schmerzensgeld von der Versicherung. Hauptgrund: eine Knieverletzung, die laut der 58-Jährigen Folge des Unfalls ist. Doch mit ihren Kniebeschwerden war die Frau erst drei Monate nach dem Unfall zum Arzt gegangen. Ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger kam zum Ergebnis, dass die Verletzung wahrscheinlich durch den Unfall verursacht wurde, sicher könne das aber nicht festgestellt werden.

Die Zivilrichterin wies deshalb darauf hin, dass die Klägerin höchstens 1000 Euro erwarten könne. Sie machte der 58-Jährigen klar: "Dass Sie die Rechnungen nicht bei der Versicherung eingereicht haben, können Sie der Beklagten nicht vorwerfen." Zudem könne die Versicherung nichts dafür, dass der bereits gezahlte Betrag für die Gutachten- und Rechtsanwaltskosten aufgebraucht sei. Das Gericht wird nun ein Urteil fällen.

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