Freispruch für Hausbewohner

Feuer in einer Poppelsdorfer Wohnung wurde absichtlich gelegt. Das Bonner Gericht erkennt aber kein Motiv.

Bonn. Vollkommen zerstört wurde die Wohnung eines 51-Jährigen in Poppelsdorf bei einem Brand am Morgen des 9. Juli 2010. Schnell geriet der Mann jedoch in Verdacht, der Feuerteufel gewesen zu sein: Ein Brandsachverständiger hatte herausgefunden, dass das Feuer an zwei Stellen in verschiedenen Zimmern absichtlich gelegt worden war.

Fünf Monate lang verbrachte der Verdächtige in Untersuchungshaft, bevor er sich am Dienstag wegen besonders schwerer Brandstiftung vor dem Amtsgericht verantworten musste.

Doch der alkoholkranke Mann, dem die Wohnung gekündigt worden war, beteuerte seine Unschuld. Er sei zum Zeitpunkt des Brandes gar nicht in seiner Wohnung in dem Dreiparteienhaus, sondern mit Bekannten am Poppelsdorfer Platz gewesen.

Als ein Kumpel ihm zugerufen habe, dass seine Wohnung brenne, sei er sofort zurückgelaufen. "Warum soll ich meine eigenen Sachen anstecken?", fragte der 51-Jährige, der noch nicht einmal eine Hausratversicherung hatte.

Doch ein 49 Jahre alter Nachbar, mit dem der Angeklagte immer wieder aneinandergeraten war, belastete den 51-Jährigen schwer. Der Zeuge will zuerst gehört haben, dass die Haustür zugeknallt wurde. Daraufhin habe er den Beschuldigten schnell weggehen gesehen.

Für den Staatsanwalt war die Indizienlage ausreichend, um eine Verurteilung des nicht vorbestraften Mannes zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten zu fordern. Das Schöffengericht jedoch folgte dem Antrag des Verteidigers, den Angeklagten freizusprechen.

Auch wenn vieles für seine Täterschaft spreche und es in der Vergangenheit schon zwei Mal bei dem 51-Jährigen gebrannt habe, sei ein Motiv nicht zu erkennen. Da andere Möglichkeiten denkbar seien, müsse im Zweifel für den Angeklagten entschieden werden. "Wir können nicht alle Grauzonen abdecken", sagte der Vorsitzende. Der Staatsanwalt will nun prüfen, ob er Berufung gegen das Urteil einlegt.

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