Gefährlicher Karnevalsumzug

Von Plastikball getroffene Zuschauerin wollte die Stadt Bonn verklagen

Bonn. Ein blaues Auge, Verletzungen an der Augenbraue und eine demolierte Brille - diese Folgen verursachte der Wurf mit einem Plastikball beim diesjährigen Karnevalszug in Beuel. Getroffen wurde die 64-jährige Ursula S. (Name geändert), die von ihrem Balkon aus dem bunten Treiben zuschaute.

Vor der 1. Zivilkammer des Bonner Landgerichts verklagte die Frau jetzt die Stadt auf Zahlung von Schadensersatz. Laut Klägerin hat die Stadt als Veranstalterin eine Amtspflichtverletzung begangen und sollte daher 1144 Euro für die zerstörte Brille bezahlen. Wie der Anwalt der 64-Jährigen mitteilte, sei der Ball auf lange Distanz gezielt geworfen worden.

Um die Verletzungen bei seiner Mandantin überhaupt hervorzurufen, habe der Zugteilnehmer mit "ordentlich Schmackes" werfen müssen. Solch ein Verhalten müsse vom Veranstalter verhindert werden, zumal die Klägerin gerade auf ihrem Balkon geblieben sei, um den Gefahren in der Menge zu entgehen.

Gleich zu Beginn der Güteverhandlung machte die Kammer Ursula S. klar, dass sie ihre Auffassung nicht teilen. Eine Amtspflichtverletzung sei nicht zu erkennen, zumal die Stadt klare Richtlinien für alle Zugteilnehmer erlassen habe. Laut einem Merkblatt darf "nur ungefährliches, weiches Wurfmaterial" geschmissen werden. Alleine durch das Betreten ihres Balkons habe sich die Klägerin objektiv in Gefahr begeben.

Basierend auf einem Urteil des Landgerichts Trier, nach dem Veranstalter von Karnevalszügen überhaupt keine Anweisungen zum Wurfverhalten geben müssen, sehen auch die Bonner Richter keine Verpflichtung, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Vielmehr sieht das Gericht die Gefahr, dass bei zu großen Einschränkungen das Brauchtum leiden könnte.

Nachdem keine gütliche Einigung in Form eines Vergleichs erzielt werden konnte, zog sich die Kammer zur Beratung zurück. Anschließend wurde die Klage als unbegründet abgewiesen. (Aktenzeichen: 1 O 283/06)

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