Gemobbt: Kläger fordert 70 000 Euro

Mann fühlt sich von seinem damaligen Chef schlecht behandelt und verklagte erneut seinen Arbeitsgeber - die Bonner Stadtwerke.

Bonn. Weil er sich von seinem damaligen Vorgesetzten schlecht behandelt fühlte, verklagte der Mann seinen ehemaligen Arbeitgeber, die Stadtwerke Bonn (SWB), auf Schmerzensgeld. Seine Forderung: 70 000 Euro.

SWB- Anwalt Nicolai Besgen staunte nicht schlecht, als er die Klageschrift erhielt. Denn eigentlich, so sagte er während der Verhandlung im Arbeitsgericht Bonn, hatte er geglaubt, die Sache mit dem Kläger sei erledigt.

Denn schon einmal hatten die SWB sich mit dem Mann vor Gericht gestritten. Im vorigen Sommer hatten die SWB dem Mitarbeiter nach langer Fehlzeit gekündigt. Damals einigten sich die Parteien auf einen Vergleich. Der Kläger erhielt eine Abfindung in Höhe von 33 000 Euro.

Besgen macht keinen Hehl aus seinem Unmut über die neuerliche Forderung des Klägers. "Ihm geht es anscheinend nur ums Geld", meint er. In der Klageschrift stehe lediglich, er sei schlecht behandelt worden, sagt Besgen. "Und darüber ist er wohl krank geworden", fügt der Richter hinzu.

Der Anwalt des Klägers erklärt, sein Mandant sei nach dem Kündigungsschutzverfahren "aufgewacht". Er habe gemerkt, wie ungerecht er im Job behandelt worden sei. Er habe eine Lebensstellung verloren. Und immer noch keinen neuen Job. Dabei müsse er eine Familie mit Kindern versorgen.

Der Richter macht einen Vorschlag zur Güte: Die SWB satteln auf die bereits gezahlte Abfinddung nochmals 5 000 Euro darauf, damit ist die Sache dann endgültig erledigt. Beide Anwälte sehen den Vorschlag indes skeptisch, wollen ihn aber mit ihren Mandanten besprechen.

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